
Bundesrat: Länder bewilligen sich Milliarden-Geldsegen aus Sondervermögen
21.03.2025Historische Abstimmung: Deutschland verschuldet sich noch mehr für Infrastruktur, Klima und Verteidigung – guter Plan?
Ein gewaltiger Geldsegen von der Bundesregierung für die Bundesländer und die Kommunen? Das nehmen die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten offenbar gerne an. Am 21. März 2025 hat auch der Bundesrat mit 53 von 69 Stimmen die Freigabe für das mehr als üppige Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro bewilligt. Da reichte für die erforderliche Zweidrittelmehrheit, um die Grundgesetzänderungen vorzunehmen. Die Länderkammer folgte damit dem Votum des Bundestages vom Dienstag.
100 Milliarden sollen nun die Bundesländer erhalten, um die Sanierung der maroden Infrastruktur zu finanzieren. Außerdem dürfen sie nun mehr Schulden aufnehmen.
Was genau wurde beschlossen?
Teilweise Lockerung der Schuldenbremse beschlossen
Kern der Reform ist eine deutliche Ausweitung der Ausnahmen von der Schuldenbremse, die seit 2009 im Grundgesetz verankert ist und sowohl Bund als auch Länder zur Haushaltsdisziplin verpflichtet. Künftig werden bestimmte Ausgaben nicht mehr auf die Schuldenregel angerechnet – darunter Investitionen in Verteidigung, Zivilschutz und Nachrichtendienste sowie Militärhilfen für angegriffene Staaten wie die Ukraine. Bislang galten Ausnahmen nur für Naturkatastrophen und außergewöhnliche Notsituationen.
Nach der Grundgesetzänderung müssen diese sensiblen Ausgabenbereiche bis zu einer Höhe von einem Prozent des nominalen BIP regulär über den Haushalt finanziert werden. Erst darüber hinaus dürfen neue Schulden aufgenommen werden, um die steigenden sicherheitspolitischen Anforderungen abzufedern.
Auch die Bundesländer profitieren von der Neuregelung: Während für sie bisher eine strikte Null-Schuldengrenze galt, dürfen sie künftig gemeinsam Kredite bis zu 0,35 Prozent des BIP aufnehmen. Damit erhalten die Länder zusätzliche finanzielle Luft, um eigene Investitionen und dringende Vorhaben zu finanzieren.
500 Milliarden Euro Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaziele
Ein weiterer zentraler Bestandteil der Reform ist die Schaffung eines beispiellosen Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro. Über einen Zeitraum von zwölf Jahren soll dieses Kapital in die Modernisierung der Infrastruktur und die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 fließen.
Wichtig: Das Sondervermögen bleibt formal außerhalb der Schuldenbremse und belastet damit nicht die reguläre Haushaltsführung.
Von der gewaltigen Summe entfallen allein 100 Milliarden Euro auf die Bundesländer. Sie sollen diese Mittel gezielt in die Sanierung maroder Straßen, Brücken, Schulen und Verwaltungsgebäude stecken können – ein Geldregen, der in den Ländern und Kommunen angesichts wachsender Finanzierungsbedarfe sehnsüchtig erwartet wird.
Ebenfalls 100 Milliarden Euro fließen in den Klima- und Transformationsfonds, um die ökologische und wirtschaftliche Transformation Deutschlands weiter voranzutreiben.
Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit im Fokus
Die Bundesregierung begründet die Reform mit der dramatisch veränderten sicherheitspolitischen Lage in Europa infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Gleichzeitig herrscht große Unsicherheit über die künftige Rolle der USA unter einer neuen Regierung. Deutschland müsse deshalb seine Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit stärken und sich unabhängiger von internationalen Entwicklungen machen.
Die Länder hatten die Reform in den vergangenen Monaten massiv gefordert. Nach Jahren der Krisen – von der Pandemie über den Krieg bis zur Energiekrise – seien die finanziellen Herausforderungen immens. Gleichzeitig müssten Länder und Kommunen Milliarden in moderne Bildungssysteme, die Digitalisierung der Verwaltung, die Integration Geflüchteter und den Bevölkerungsschutz investieren.
Mit dem nun beschlossenen Gesetzespaket erhalten sie die notwendigen Mittel und erweiterten Spielräume, um diese Mammutaufgaben zu stemmen.
Allerdings ist unklar, wie und wofür genau die Länder diese gigantischen Summen nun verwenden dürfen
Quelle: Bundesrat / Bearbeitung: Achim Kaemmerer
Foto: Alexas_Fotos/Pixabay / KI-generiert mit Adobe Firefly / Montage: anzeiger24.de
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