Warum Anlieger dieser Straßen wohl doch für Kanalerneuerung und Beleuchtung zahlen müssen

Das nordrhein‑westfälische Gesetz zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge gilt seit dem 1. Januar 2024 und soll genau solche Kostenbeteiligungen verhindern, die jetzt die Anlieger dieser Straßen in Leverkusen treffen könnte: Eigentümerinnen und Eigentümer in zwei Straßenteilen der Stadt könnten vor unerwarteten Kosten stehen: Betroffen sind der Burgplatz und die Ruhlachstraße. Hier müssen Anwohner nach aktuellem Stand voraussichtlich Eigenanteile für die 2021 beschlossene Kanalerneuerung in Höhe von 53.308,20 Euro (Anliegeranteil) tragen, sowie Anwohner der Straße Lippe, die für die im November 2022 beschlossenen Erneuerung der Beleuchtung ein Anliegeranteil von 38.678,81 Euro treffen könnte. Der Kölner Stadt‑Anzeiger hatte zunächst darüber berichtet.

 

Die Crux: Auch vor dem Gesetz zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge gab es seitens des Landes immer wieder Änderungen der rechtlichen Förderungsgrundlagen: „Für Maßnahmen mit Beschlussdatum ab 2021 sind Maßnahmen nur förderfähig, wenn sie auf Basis eines beschlossenen Straßen- und Wegekonzeptes erfolgen.“ Und genau da liegt wohl sprichwörtlich der Hund begraben: Für die Kanalerneuerung sei der Beschluss vor der Festlegung eines übergeordneten Straßen‑ und Wegekonzepts gefasst worden, für die Beleuchtungsarbeiten in der Straße Lippe sei der entsprechende Vorhabenteil im Konzept gar nicht enthalten gewesen. Demnach wurden die beiden Förderanträge abgelehnt

 

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Was jetzt? Soweit eine Förderung abgelehnt wird, müssen die Beiträge erhoben werden. Aus Sicht der Verwaltung entsteht somit ein Ungleichgewicht, da nicht alle Beitragspflichtigen von einer Förderung profitieren, wie sie in ihrer Mitteilung zur Förderung der Straßenausbaubeiträge betont: „Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Notwendigkeit für die Aufstellung eines Straßen- und Wegekonzeptes lediglich für einen geringen Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2023 bestand, ist ein derartiges Ungleichgewicht gegenüber den Beitragspflichtigen, die nun doch heranzuziehen sind, kaum vermittelbar. Daher wird auch in Abstimmung mit anderen betroffenen Kommunen auf den Städtetag NRW mit der Bitte zugegangen, eine entsprechende Änderung der Förderrichtlinie zu erwirken.“ Sollte diese nicht möglich sein bzw. bis zum Eintritt der Verjährung für die Beitragsfestsetzungen (endet für die Kanalerneuerung der Ruhlachstraße/ Burgplatz“ Ende 2026 und für die Maßnahme Erneuerung der Beleuchtung Straße Lippe Ende 2028) nicht erfolgen, müssen entsprechende Erhebungsverfahren durchgeführt werden. Dabei will die Stadt aber erweiterte Zahlungserleichterungen und Härtefallregelungen gewähren. Außerdem: „Ergeben sich in diesen Fällen im Nachhinein Fördermöglichkeiten, werden die entsprechenden Anträge seitens der Verwaltung beim Fördergeber gestellt. Bei positiver Entscheidung des Fördergebers werden die Erhebungsverfahren rückabgewickelt.“ 

 

Auch für zwölf weitere Maßnahmen sind die Abrechnungen für die Stellung der Förderanträge noch in Bearbeitung bzw. wurde über die Förderanträge noch nicht entschieden. 

 

Infos: Mitteilung Förderung Straßenbaubeträge Stadt Leverkusen, Foto: M.W. Bearbeitung anzeiger24.de: BL

 

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