Wahlalter bei Landtagswahlen auf 16 Jahre gesenkt

Der NRW-Landtag hat in der letzten Sitzungswoche vor Weihnachten eine Verfassungsänderung vorgenommen und das Wahlalter für die Wahlberechtigung bei Landtagswahlen auf 16 Jahre gesenkt. Dazu erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Rüdiger Scholz:„Mit der Änderung des Wahlalters im Artikel 31 der Landesverfassung können bei der nächsten Landtagswahl alle Wahlberechtigten ab 16 Jahre ihre Stimme abgeben. Diese Regelung galt bisher nur bei Kommunal- und Europawahlen. Die Wählbarkeit bleibt aber unverändert bei 18 Jahren. Das heißt, dass man erst mit Eintritt der Volljährigkeit auch für das Landesparlament kandidieren kann.

  

Unbenannt-4

 

Mit der Verfassungsänderung können bei der nächsten Landtagswahl im Jahr 2027 rund 300.000 Jugendliche im ganzen Land im Alter von 16 und 17 Jahren zusätzlich ihre Stimme abgeben. Damit erhalten sie die Chance, mit ihrer eigenen Wahlentscheidung Einfluss auf die Zusammensetzung des Parlaments in Nordrhein-Westfalen zu nehmen. Ich würde mich freuen, wenn dann auch in Leverkusen eine sehr starke Wahlbeteiligung der jungen Menschen erfolgt. Ihre Stimme soll gehört werden und die Politik möchte, dass sie gehört wird.“

 

Bericht: Rüdiger Scholz (MdL), Foto: KI erzeugt mit Adobe Photoshop, Bearbeitung anzeiger24.de: BL

 

Weitere Nachrichten aus Leverkusen gibt es unter www.anzeiger24.de/leverkusen/news/

 


Du hast einen Tipp, eine Anregung, zu welchem Thema wir einmal recherchieren sollten?

Schreib uns an [email protected]. Deine Zuschrift wird streng vertraulich behandelt!