
Verkehrsgerichtstag in Goslar: Experten fordern Nulltoleranz für Cannabis im Straßenverkehr
01.02.2025Sieben Empfehlungen für mehr Verkehrssicherheit
eim 63. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar stand ein hochaktuelles Thema im Fokus: die Auswirkungen von Cannabis im Straßenverkehr. Vor dem Hintergrund der geplanten Legalisierung diskutierten Experten über neue Regelungen und forderten eine klare Nulltoleranz für den Mischkonsum von Cannabis und Alkohol.
Strengere Regeln gefordert
Der Arbeitskreis I „Cannabis-Missbrauch im Straßenverkehr“ sprach sich einstimmig für eine Anpassung der bestehenden Vorschriften aus. Besonders der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol stelle eine nicht kalkulierbare Gefahr dar. Derzeit liegt der zulässige THC-Grenzwert im Straßenverkehr bei 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum, während parallel ein Alkoholwert von bis zu 0,5 Promille erlaubt ist. Diese Kombination sei jedoch hochriskant, warnten die Experten. Ihre Forderung: Eine Nulltoleranzregelung für Cannabis und Alkohol im Straßenverkehr, analog zu den bereits bestehenden Regelungen für Fahranfänger. Der ACV Automobil-Club Verkehr unterstützt diese Forderung ausdrücklich.
Der Arbeitskreis legte konkrete Vorschläge zur gesetzlichen Neuregelung vor:
- Nulltoleranz für Mischkonsum: Cannabis – inklusive Medizinalcannabis – und Alkohol sollen im Straßenverkehr nicht mehr gemeinsam konsumiert werden dürfen.
- Änderung der Fahrerlaubnisverordnung: Mischkonsum soll in Anlage 4 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) aufgenommen werden, da die Wechselwirkungen als unkalkulierbar gelten.
- Anpassung der Begutachtungsleitlinien: Die Leitlinien zur Beurteilung der Fahreignung sollen den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst werden.
- Klarere Definition von Ersttätern: Wer unter Cannabiseinfluss auffällt, soll nur dann seine Fahrerlaubnis behalten, wenn nachweislich zwischen Konsum und Fahren getrennt wird.
- Präzisere Schnelltests: Der Gesetzgeber soll dringend zuverlässigere Vortests für Cannabis und dessen Grenzwerte entwickeln.
- THC-Nüchternheit für Gefahrguttransporte: Der Gesetzgeber plant bereits eine Regelung, nach der Fahrer von Gefahrguttransporten kein THC im Blut haben dürfen – eine Maßnahme, die der Arbeitskreis ausdrücklich begrüßt.
- Mehr Aufklärung: Die Experten fordern eine intensivere Sensibilisierung der Bevölkerung über die Risiken des Cannabiskonsums im Straßenverkehr.
Auf dem Weg zur „Vision Zero“
Die Vorschläge des Arbeitskreises sollen einen Beitrag zur „Vision Zero“ leisten – dem langfristigen Ziel, die Zahl der Verkehrstoten auf null zu reduzieren. Kritiker warnen jedoch davor, Konsumenten unter Generalverdacht zu stellen und fordern eine differenzierte Betrachtung, insbesondere für den Konsum von medizinischem Cannabis.
Ob und in welcher Form der Gesetzgeber die Empfehlungen umsetzt, bleibt abzuwarten. Die Debatte über die Auswirkungen von Cannabis im Straßenverkehr wird mit der geplanten Teil-Legalisierung in Deutschland jedoch weiter an Bedeutung gewinnen.
Quelle: Deutscher Verkehrsgerichtstag / Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft - e.V.
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