Strengere Kontrollen zum Jugendschutz: KOD nimmt Kioske und Geschäfte unter die Lupe

Testkäufe zeigen: Die meisten Händler halten sich an die Regeln – aber nicht alle

Mit Blick auf die bevorstehenden Karnevalstage hat der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) in Leverkusen stichprobenartige Kontrollen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes durchgeführt. Dabei wurde insbesondere geprüft, ob Alkohol und Tabakwaren an Minderjährige verkauft werden.

 

Positive Bilanz, aber einige Verstöße

In insgesamt 14 Kiosken und Geschäften versuchte ein jugendlicher Testkäufer, Produkte zu erwerben, die für ihn nicht bestimmt sind. Die gute Nachricht: 12 Betriebe hielten sich an die gesetzlichen Bestimmungen und verweigerten den Verkauf. Doch in zwei Fällen kam es zur unzulässigen Abgabe von Alkohol bzw. Tabakwaren an den Minderjährigen. Gegen diese Geschäfte werden nun Bußgeldverfahren eingeleitet.

 

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Gesetzliche Regelungen im Überblick

Laut Jugendschutzgesetz dürfen Bier, Wein und ähnliche alkoholische Getränke erst an Jugendliche ab 16 Jahren verkauft werden. Hochprozentiger Alkohol sowie Zigaretten, E-Zigaretten und nikotinfreie Alternativen sind nur für Personen ab 18 Jahren erlaubt. Händler sind verpflichtet, das Alter ihrer Kunden zu kontrollieren.

 

Appell an Gewerbetreibende

Der Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr ruft alle Verkäuferinnen und Verkäufer dazu auf, sich strikt an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und im Zweifelsfall nach einem Altersnachweis zu fragen. Weitere Kontrollen sollen im Rahmen der personellen Möglichkeiten folgen, um den Jugendschutz auch in Zukunft zu gewährleisten.

 

Quelle: Stadt Leverkusen

Archivfoto: anzeiger24.de

 


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