Stadtbibliothek erhöht Gebühren

Stadtrat beschließt Änderungen in der Nutzungs- und Entgeltordnung

Die Nutzung der Stadtbibliothek Leverkusen soll teurer werden. Der Stadtrat hat mehrheitlich am Montag, 17. Februar 2025, eine Überarbeitung der Entgeltordnung sowie einige Neuformulierungen beschlossen. Gegenstimmen gab es von den Fraktionen Bürgerliste, Opladen Plus, AfD, Die Linke, Klimaliste und Aufbruch Leverkusen.

 

Die Preisanpassungen

  • Die Entgelte werden um 16,7% erhöht.
  • Die Überziehungsentgelte werden um 40% erhöht.
  • Die Entgelte für die Nutzung des auswärtigen Leihverkehrs wurden bereits um 67% erhöht, die Kosten für Kopien und Ausdrucke um 100%.

Die Maßnahme wird unter anderem mit einer „Verbesserung der Einnahmesituation“ begründet – soll heißen: Es soll mehr Geld in die klamme Kasse fließen.

 

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Freistellung für ältere U-Schüler und Workshop-Durchführungen

Allerdings gibt es auch einige vorteilhafte Neuerungen für die Nutzerinnen und Nutzer:

Freistellung für Schülerinnen und Schüler etc. ab dem 18. Lebensjahr: Die bisherige Altersbeschränkung soll entfallen, da gerade ältere Umschülerinnen und Schüler u.a. finanziell belastet sind und es sich um keinen besonders großen Personenkreis handelt (weniger als 50 Personen/Jahr).

 

Außerdem wurde die Entgeltordnung der Stadtbibliothek Leverkusen um eine Möglichkeit ergänzt, kostenpflichtige Workshops anzubieten, da diese bereits nachgefragt wurden: „Workshops, die von Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern der Stadtbibliothek angeboten werden, können auch für private Veranstaltungen wie z.B. Geburtstagsfeiern in den Räumen der Stadtbibliothek gebucht werden. Hierbei wird die Durchführungsdauer zzgl. 1 Stunde Organisation berechnet“, heißt es fortan in der Nutzungsordnung der Stadtbibliothek Leverkusen.

Jedoch: „Eine Anmietung der Bibliotheksräume ist nicht möglich. Aber: Städtischen Einrichtungen kann nach Absprache eine Sondernutzung ermöglicht werden.“

 

Und wann tritt das alles in Kraft?

Dazu heißt es lediglich zum Abschluss der Abstimmungsvorlage: „Die nunmehr final abgestimmte und fertiggestellte Vorlage wird von der Verwaltung zum Nachtragstermin den politischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt, damit die sich anschließenden Bearbeitungsmaßnahmen zeitnah in die Wege geleitet werden können.“

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Foto/Montge: Archiv anzeiger24.de / G.Altmann/Pixabay

 


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