Opladenerin stürzt nach Zusammenprall mit Labradoodle
Oberlandesgericht spricht Entschädigung zu
Ein gemütlicher Gassigang in Leverkusen endete für eine 26-jährige Opladenerin im Krankenhaus: Auf dem schmalen Lucasweg raste ein junger Labradoodle in ihr Knie – Schienbeinkopfbruch! Der Skiurlaub nach Silvester: gestrichen. Jetzt wurde der Fall vor dem OLG Köln verhandelt.
In erster Instanz hieß es noch „Selbst schuld“
Vor dem Kölner Landgericht hieß es zunächst: keine Haftung der Halterin. Doch in der Berufung sah das Oberlandesgericht die Sache anders und sprach der Verletzten rund 10.000 Euro zu, darunter 3.000 Euro Schmerzensgeld.
Wie es zum Crash kam
Die beiden Frauen waren mit ihren Hunden unterwegs. Beide Tiere waren nicht angeleint. Beim Zurücklaufen wich die Halterin ihres Hundes zur Seite, der Labradoodle donnerte ins Bein der Klägerin.
Das OLG entschied: Zwei Drittel der Verantwortung trägt die Labradoodle-Besitzerin. Denn niemand müsse damit rechnen, dass ein Hund nicht vorbeiläuft, sondern direkt in einen Menschen hineinrast.
Bericht: LT
Fotos/Video: anzeiger24.de
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