Neue Feuerwehrwache Auf den Heunen: Eigentümer enteignen – Bezirksvertretung stimmt zu

26.04.2024

Machbarkeitsstudie: Darf die Stadt die Grünfläche übernehmen?

Naturschützer sind überhaupt nicht begeistert von den Plänen der Stadt Leverkusen, im Grüngürtel Auf den Heunen in Opladen, an der Stadtgrenze zu Langenfeld-Reusrath, eine neue Feuerwehrwache zu bauen. Wir haben berichtet.

Bedenken des NABU hat die Verwaltung bereits im Vorfeld als unbegründet zurückgewiesen. Nun liegt eine Machbarkeitsstudie vor, die am 23. April 2024 in der Bezirksvertretung II Leverkusen präsentiert wurde – und einen pikanten Punkt enhält.

Dennoch stimmten die Fraktionen von CDU, SPD und Grüne für die Fortsetzung der Planung. 

 

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Eigentümer lehnt Verkauf ab – Stadt sieht im Bauvorhaben ein „öffentliches Interesse“

Die aktuelle Rettungswache an der Kanalstraße wurde vor rund 100 Jahren errichtet und entspricht nicht mehr heutigen Anforderungen, so die Begründung für den Neubau. Ein Umbau, eine Erweiterung oder eine Modernisierung sei nicht möglich.

Nun also soll auf dem freien Acker die neue Station entstehen. Allerdings, so schreibt die Stadt Leverkusen in der Vorlage: „Der Eigentümer einer (...) landwirtschaftlich genutzten Fläche ist bislang nicht bereit, diese freihändig zu veräußern. Auch Kaufangebote, die deutlich oberhalb des Verkehrswertes liegen sowie Tauschangebote mit städtischen Flächen wurden abgelehnt.“

 

Doch das müsse kein Hindernis sein, denn: „Vielmehr eröffnen die §§ 85 ff. BauGB die Möglichkeit, Flächen auch zu enteignen." 

 

Die Stadt Leverkusen müsse also vor der Bezirksregierung Köln ein Enteignungsverfahren einleiten, bzw. beantragen. Der Eigentümer müsse dann aber entschädigt werden, etwa durch eine Zahlung oder die Bereitstellung von Ersatzflächen.

Möglich sei auch bei einem „dringenden Vorhaben, das im öffentlichen Interesse liegt“ eine „vorzeitige Besitzeinweisung“ gem. § 116 BauGB.

Der Antragsteller habe demnach das Recht, „das Grundstück in Besitz zu nehmen, also für die im Bebauungsplan festgelegten, öffentlichen Zwecke zu nutzen“, erläutert das Gutachten. Auch in dem Falle wäre eine Entschädigung in Höhe des Verkehrswertes fällig.

 

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Die Stadt Leverkusen betont aber auch, dass sie „an einem gütlichen Übereinkommen mit dem Eigentümer sehr interessiert“ sei. Außerdem: „Sofern kein Einvernehmen mit dem Eigentümer erzielt werden kann und eine vorzeitige Besitzeinweisung beantragt wird, erfolgt noch keine endgültige und rechtskräftige Übertragung des Eigentums. Es handelt sich um eine vorläufige Maßnahme. Es besteht ein – eher theoretisches – Risiko, dass im Falle eines endgültigen Scheiterns des Enteignungsantrages evtl. vorgenommene Hochbauten abzubrechen wären oder sich auf vorbereitende Maßnahmen bzw. die Erschließungsanlagen zu beschränken ist.“

 

Die „Unsicherheit“ sei jedoch „überschaubar“, sagen die Gutachter, denn: „Bei der Errichtung einer Feuerwache muss das bestehende, die Belange des Enteignungsbetroffenen überwiegende öffentliche Interesse nicht aufwendig begründet werden.“

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Fotos: anzeiger24.de / Pixabay

 


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