Leverkusen verzichtet auf zusätzliche Böller- und Feuerwerksverbotszonen an Silvester

Anders als in einigen Nachbarstädten wird die Stadt Leverkusen keine speziellen Böller- oder Feuerwerksverbotszonen für den kommenden Jahreswechsel einrichten. Das geht aus einer aktuellen Mitteilung der Rheinischen Post hervor. Demnach hat die Stadtverwaltung entschieden, auf die Ausweisung solcher Zonen zu verzichten und setzt stattdessen weiter auf die bestehenden Regelungen des Sprengstoffgesetzes ohne zusätzliche lokale Verbotsbereiche. 

 

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Damit folgt Leverkusen nicht dem Beispiel großer Städte wie Köln oder Düsseldorf, die in ihren Innenstädten und an zentralen Plätzen in den vergangenen Jahren gezielt Bereiche eingerichtet haben, in denen das Abbrennen von Feuerwerk und Böllern untersagt ist, um Menschenmengen, Lärm und Gefahren auch für Rettungskräfte zu reduzieren. 

 

Die Entscheidung der Stadtverwaltung bedeutet, dass es keine speziell ausgewiesenen Zonen mit weitergehenden Silvester-Feuerwerksverboten geben wird. Stattdessen gelten für alle öffentlichen Bereiche die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen zum Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen. Demnach darf unabhängig von kommunalen Sonderzonen hier kein Feuerwerk gezündet werden. Unter anderem nicht in der Nähe von 

  • Kirchen
  • Krankenhäusern
  • Kinder- und Altenheimen
  • sowie an brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen (z. B. Fachwerkhäuser, Reetdächer).

 

Infos: u.a. RP Leverkusen, Symbolfoto: pixabay, Bearbeitung anzeiger24.de: BL

 

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