Leverkusen: Bayer und Stadt wollen Zukunft des Erholungshauses gemeinsam sichern

Bayer und die Stadt Leverkusen wollen nach eigenen Angaben gemeinsam die Zukunft des Erholungshauses sichern. Beide Seiten haben dazu einen Letter of Intent unterzeichnet, der die Eckpunkte für weitere Verhandlungen festhält. Ziel sei es, das traditionsreiche Haus perspektivisch in kommunale Verantwortung zu überführen und dauerhaft als Kulturspielstätte zu erhalten.

 

Nach dem aktuellen Planungsstand soll der Eigentums-, Besitz- und Betriebsübergang zum 1. Januar 2030 erfolgen – im Jahr des 100-jährigen Stadtjubiläums Leverkusens. Bis dahin soll der Betrieb fortgeführt werden. Die Bayer Gastronomie GmbH bleibt nach Angaben der Beteiligten längstens bis zum 31. Dezember 2029 Betreiberin des Hauses.

 

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„Unser gemeinsames Ziel ist es, das Erholungshaus als wichtigen Kulturort für Leverkusen zu erhalten und weiterzuentwickeln. Die Gespräche mit der Stadt Leverkusen erfolgen in dem Bewusstsein, dass das Haus für viele Menschen, Ensembles und Veranstalter eine besondere Bedeutung hat“, sagt Christoph Boehmke, Leiter Bayer Kultur.

 

Auch Oberbürgermeister Stefan Hebbel bewertet die Vereinbarung positiv: „Wir sind Bayer sehr dankbar, dass wir ein gemeinsames Ziel verfolgen. Zudem haben wir Zeit gewonnen, um eine tragfähige Lösung zu erarbeiten, die sich finanziell in der sehr angespannten Haushaltslage darstellen lässt und zugleich für alle Beteiligten Planungssicherheit bietet.“

 

Nach Angaben der Stadt soll das Erholungshaus bereits zwischen 2027 und 2030 verstärkt für städtische Kulturveranstaltungen genutzt werden. Kulturdezernat und Stadt arbeiten zudem an einer langfristigen Lösung für die zahlreichen Nutzer des Hauses. „Besonders wichtig ist uns, den zahlreichen Nutzerinnen und Nutzern des Erholungshauses – u. a. dem Bayer-Blasorchester, den Bayer-Philharmonikern, weiteren Bayer-Ensembles, den Leverkusener Jazztagen sowie dem Jungen Musical Leverkusen – eine verlässliche Perspektive und Planungssicherheit bis Ende 2027 zu geben“, erklärt Fachbereichsleiter Arthur Horváth.

 

Der Letter of Intent ist ausdrücklich rechtlich nicht bindend. Er beschreibt lediglich den aktuellen Stand der gemeinsamen Absichten und ersetzt weder einen Kaufvertrag noch einen Vertrag über den Übergang des Spielstättenbetriebs. Beide Seiten wollen die notwendigen vertraglichen Regelungen nach eigenen Angaben bis spätestens Herbst 2026 ausarbeiten. Sollte bis dahin keine Einigung erzielt werden, würde das Erholungshaus spätestens Ende 2027 schließen.

 

Zu Kaufpreis, möglichem Sanierungsbedarf, Folgekosten, steuerlichen Fragen und Personalfragen laufen laut Stadt und Bayer weiterhin Prüfungen. Weitere Informationen sollen veröffentlicht werden, sobald die Abstimmungen und die erforderlichen Gremienbefassungen abgeschlossen sind.

 

Quelle: Stadt Leverkusen, Symbolfoto: , Bearbeitung anzeiger24.de: BL mit Hilfe von KI

  

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