Heckenschnitt: Letzte Chance vor der Schonzeit!
Ab 1. März ist Radikalschnitt verboten – Was jetzt noch erlaubt ist
In Leverkusen beginnt bald wieder die Schonzeit für Hecken und Sträucher. Ab dem 1. März bis zum 30. September gilt laut Bundesnaturschutzgesetz ein striktes Verbot für das radikale Zurückschneiden oder gar Entfernen von Hecken, Sträuchern und anderen Gehölzen. Grund dafür ist der Schutz der heimischen Vogelwelt, die in dieser Zeit brütet und ihre Nester baut. Wer jetzt noch schneiden will, hat nur bis zum 28. Februar Zeit!
Was ist erlaubt, was nicht?
In den kommenden Tagen dürfen Hecken und Bäume noch bis auf den Stock zurückgeschnitten werden. Ab dem 1. März ist nur noch ein schonender Formschnitt erlaubt – etwa zur Beseitigung von Zuwachs oder zur Gesunderhaltung von Bäumen und Sträuchern. Ausnahmen gelten, wenn eine amtliche Aufforderung vorliegt oder es um die Verkehrssicherheit geht.
Pflicht zum Rückschnitt für Grundstückseigentümer
Die Stadtverwaltung Leverkusen weist darauf hin, dass Grundstückseigentümer verpflichtet sind, ihre Vegetation regelmäßig zu kontrollieren. Überhängende Äste und Sträucher dürfen nicht in öffentliche Verkehrsflächen hineinragen.
Folgende Regeln müssen eingehalten werden:
- Lichtraumprofil für Geh- und Radwege: mindestens 2,50 Meter Höhe
- Lichtraumprofil für Fahrbahnen und Parkflächen: mindestens 4,50 Meter Höhe
- Sicht auf Verkehrszeichen und Laternen muss gewährleistet sein
Besonders nach Stürmen oder starkem Wind ist es wichtig, abgestorbene Äste oder beschädigte Pflanzen umgehend zu entfernen, um Gefahren für Passanten und Verkehrsteilnehmer zu vermeiden.
Was droht bei Verstößen?
Wer seine Hecken trotz Verbots radikal zurückschneidet oder sie nicht ausreichend pflegt, muss mit Bußgeldern rechnen. Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz oder die städtische Ordnung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Jetzt sollten Sie handeln
Wer seine Hecken und Sträucher noch einmal kräftig zurückschneiden möchte, sollte sich beeilen – ab dem 1. März gilt wieder Schonzeit! Grundstücksbesitzer sollten zudem regelmäßig überprüfen, dass ihre Pflanzen nicht in öffentliche Wege hineinragen. Damit leisten sie nicht nur einen Beitrag zum Naturschutz, sondern vermeiden auch Bußgelder.
Quelle: Stadt Leverkusen
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