FDP fordert Neuausrichtung der Friedhofsgebühren

Die FDP-Ratsgruppe fordert eine Neuausrichtung der Friedhofsgebühren. Ziel ist eine Gebührenstruktur, die sich stärker an den tatsächlichen Kosten orientiert und verursachungsgerechte Unterschiede zwischen den Bestattungsarten abbildet

 

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Ein besonderes Missverhältnis sieht die FDP bei den Gebühren für die vorzeitige Rückgabe von Grabstellen. Valeska Hansen, Sprecherin der FDP-Ratsgruppe, kritisiert: „Der hiermit verbundene Pflegeaufwand wird durch die derzeitige Gebühr in keiner Weise gedeckt. Die Friedhofsverwaltung übernimmt mit der Rückgabe sämtliche Pflegeleistungen bis zum Ablauf der Ruhefrist, wodurch fortlaufende Kosten entstehen. Der bisherige Betrag von 8,59 Euro pro qm – und insbesondere der künftig vorgesehene Satz von lediglich 0,51 Euro – stehen in keinem Verhältnis zu diesen tatsächlichen Aufwendungen.“ 

 

Ein Vergleich mit anderen Kommunen zeige, dass dort üblicherweise Gebühren zwischen 50 Euro und 125 Euro pro Grabstelle erhoben werden. Vor diesem Hintergrund bewertet die FDP einen mittleren Betrag von rund 80 Euro pro Grabstelle als sachgerecht, realistisch und interkommunal vertretbar

 

Die FDP-Ratsgruppe betont außerdem, dass Ruhegärten im Gegensatz zu herkömmlichen Wahl- oder Reihengräbern fortlaufende Pflegekosten verursachen, die vollständig von der Stadt getragen werden müssen. Zu diesen Leistungen zählen gärtnerische Unterhaltung, Wege- und Grünflächenpflege sowie die Sicherstellung eines würdigen Gesamtbildes der Anlage. Nach Auffassung der FDP sind diese spezifischen Einzelkosten verursachungsgerecht der jeweiligen Bestattungsart zuzuordnen und dürfen nicht über allgemeine Gemeinkosten auf andere Grabarten verteilt werden. 

 

Bei Erdgräbern hingegen übernehmen in der Regel die jeweiligen Angehörigen die Pflegekosten, sodass die Friedhofsverwaltung hier deutlich geringere laufende Aufwendungen hat. Durch die Herausnahme der Pflegekosten der Ruhegärten aus der allgemeinen Umlage sinke der Anteil der Gemeinkosten, der auf Erdgräber entfällt, was eine Reduzierung der kalkulierten Gebühren für diese Grabarten rechtfertige. Eine solche Gebührenreduzierung sei sachgerecht und im Sinne einer transparenten und fairen Kostenstruktur zwingend geboten. 

 

Die FDP-Ratsgruppe stellt daher im Rat den Antrag, einen entsprechenden Prüfauftrag zu erteilen, um die Gebührenkalkulation grundlegend zu überarbeiten. Insbesondere soll geprüft werden, ob Elemente des sogenannten „Kölner Modells“ — namentlich die verursachungsgerechte Zuordnung von Einzel- und Gemeinkosten — auf Leverkusen übertragbar sind. 

 

Die Ergebnisse sollen so rechtzeitig vorliegen, dass die neue Struktur in der Friedhofssatzung ab dem 1. Januar 2027 umgesetzt werden kann. Valeska Hansen betont: „Nur wenn der Rat eine saubere, verursachungsgerechte Kalkulation in Auftrag gibt, können wir für die Bürgerinnen und Bürger eine faire und transparente Gebührenordnung schaffen.“ Außerdem wird eine Prüfung der Ausweitung bestimmter Grabfelder sowie der Anpassung von Bezeichnungen in den Bestattungsurkunden als sinnvoll erachtet. 

 

Infos: FDP Leverkusen, Foto: pixabay, Bearbeitung anzeiger24.de: BL

 

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