Ende im Plakatpoker: Bürgerliste verliert vor Gericht
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln muss die Wählergruppe ihre abgehängten Wahlplakate nun selbst wieder anbringen.
Die Stadt Leverkusen und die Wählergruppe Bürgerliste haben sich monatelang um Wahlplakate gestritten. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, wie es weitergeht.
Im Mai 2025 bekam die Bürgerliste eine Sondergenehmigung. Sie durfte ihre Plakate schon ab dem 14. Juni aufhängen – also früher als erlaubt. Kurz darauf nahm die Stadt die Erlaubnis allerdings zurück. Begründung: Für alle Parteien und Gruppen gilt dieselbe Frist, nämlich ab dem 1. August.
Die Bürgerliste war damit nicht einverstanden und ging vor Gericht. Während das Verfahren lief, hing sie ihre Plakate trotzdem auf. Die Stadt entfernte sie daraufhin. Ein Gerichtsbeschluss sorgte dann dafür, dass die Stadt die Plakate erneut aufhängen musste.
Am 1. August endete die Sondergenehmigung. Danach hätte die Bürgerliste die Plakate kurz abhängen und wieder neu aufhängen müssen. Das tat sie nicht, weil sie eine längere Frist in der städtischen Verordnung sah. Die Stadt war anderer Meinung – und bekam jetzt Recht.
Das Ergebnis: Die Stadt muss keine Plakate der Bürgerliste mehr aufhängen. Die Gruppe muss sich ab sofort selbst darum kümmern.
Bericht: LT
Fotos/Video: anzeiger24.de
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