E-Ladesäulen-Platz blockiert? Stadt Leverkusen greift durch

31.10.2025

Falschparker-Kontrollen – Wer nicht elektrisch fährt oder nicht tankt, muss mit Bußgeld oder mehr rechnen

Im Leverkusener Stadtgebiet sind 2024 und 2025 rund 50 Stellplätze im öffentlichen Raum mit E-Ladesäulen ausgestattet worden. Doch oftmals werden diese Stellplätze „zweckentfremdet“ – nämlich von Fahrzeughaltern ohne Elektroantrieb. Dabei ist genau geregelt (und ausgeschildert), dass die ausgewiesenen Parkflächen ausschließlich für E-Autos beim Ladevorgang zur Verfügung stehen.

Die Verkehrsüberwachung des Fachbereichs Ordnung und Straßenverkehr kündigt daher Schwerpunkt-Kontrollen vom 3. bis einschließlich 7. November 2025 an E-Ladesäulen im öffentlichen Verkehrsraum an.

 

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Abgeschleppt statt aufgeladen

Wer also unberechtigt an einer E-Ladesäule parkt – etwa mit einem Verbrenner oder einem E-Fahrzeug, aber ohne zu „tanken“ – kann nach dem bundeseinheitlichen Verwarn- und Bußgeldkatalog mit einem Strafgeld in Höhe von 55 Euro belangt werden. Zudem werden unberechtigt abgestellte Verbrennerfahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt.

 

Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern können innerhalb der Servicezeiten von 7 bis 14.30 Uhr an die Verkehrsüberwachung unter Telefon 0214-406 36371 und 0214-406 36373 gerichtet werden.

 

Die Stadt appelliert daher an alle Verkehrsteilnehmenden, sich im Sinne einer klimafreundlichen Mobilität an die bestehenden und ausgeschilderten Nutzungsregelungen an den Parkflächen mit E-Ladesäulen zu halten.

 

Quelle/Foto: Stadt Leverkusen
bearb.: KA

 

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