Bußgeld statt Verkauf: Stadt Leverkusen untersagt Abgabe von Lachgas an Minderjährige
Der Stadtrat Leverkusen hat am 7. Juli 2025 mit deutlicher Haltung auf den zunehmenden Missbrauch von Lachgas durch Jugendliche reagiert und eine neue Verordnung beschlossen: Die sogenannte Lachgasverordnung untersagt ab sofort den Verkauf sowie die Ab- und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige im gesamten Stadtgebiet. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 1.000 Euro.
Die Verordnung wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat unmittelbar in Kraft. Sie verbietet nicht nur den entgeltlichen Verkauf, sondern auch die unentgeltliche Weitergabe von Lachgas an unter 18-Jährige, etwa durch Weitergabe in Gruppen oder bei Veranstaltungen. Auch der Verkauf über Automaten ist künftig unzulässig, sofern sie für Minderjährige zugänglich sind und keine technischen Schutzvorrichtungen vorhanden sind.
Darüber hinaus wurde ein Konsumverbot im öffentlichen Raum für Minderjährige eingeführt. Die Überwachung erfolgt durch den Kommunalen Ordnungsdienst im Rahmen regulärer Präsenzstreifen, insbesondere bei Jugendschutzkontrollen. Bei Verdachtsmomenten werden gezielte Ermittlungen durchgeführt.
Gesundheit statt Rausch
Marc Adomat, Beigeordneter für Bildung, Jugend und Sport (derzeit auch für Ordnung und Straßenverkehr zuständig), betont die Notwendigkeit des städtischen Vorgehens:
„Der Missbrauch von Lachgas als Rauschmittel durch Kinder und Jugendliche ist besorgniserregend vor dem Hintergrund möglicher schwerwiegender gesundheitlicher Folgen. Deshalb ist es wichtig, dass die Stadt Leverkusen nun eine Verordnung auf den Weg gebracht hat, um ein Verkaufs- und Abgabeverbot für Minderjährige umzusetzen.“
Die gesundheitlichen Risiken von Lachgas-Konsum reichen von kurzfristigen Schwindel- und Ohnmachtsanfällen bis hin zu dauerhaften Nervenschäden, Herz-Kreislauf-Versagen und schweren Hirnschäden. Ursprünglich als Narkosemittel oder als Treibgas in Spraydosen genutzt, wird Lachgas zunehmend als Droge missbraucht, vor allem in Kapsel- oder Ballonform.
Bund plant ähnliche Regelung
Auch auf Bundesebene laufen derzeit Planungen für eine gesetzliche Regelung, die bundesweit die Abgabe, den Erwerb und Besitz von Lachgas durch und für Minderjährige verbieten soll. Bis dahin setzt Leverkusen mit der eigenen Verordnung ein deutliches Zeichen für aktiven Jugendschutz.
Die Stadt kündigte an, die Verordnung regelmäßig auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, insbesondere bei einem späteren bundesweiten Gesetzesbeschluss.
Infos/Foto: Stadt Leverkusen
Bearbeitung anzeiger24.de: Bettina Lyko
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