Bundesregelung ersetzt Leverkusener Lachgasverordnung

CDU sieht eigenen Kurs bestätigt

Die Stadt Leverkusen hebt ihre kommunale Lachgasverordnung auf. Hintergrund ist eine inzwischen geltende bundesweite Regelung, die den Umgang mit Lachgas neu festlegt. Seit April 2026 gelten in Deutschland neue Regeln für den Umgang mit Lachgas. Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) verbietet den Verkauf und Besitz von Lachgas für Minderjährige. Auch der Onlinehandel sowie der Verkauf über Automaten sind bundesweit nicht mehr erlaubt. Die CDU-Fraktion wertet die Entwicklung als Bestätigung ihres früheren Vorstoßes.

 

Die im Juli 2025 vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossene Lachgasverordnung wird aufgehoben. Grund dafür ist nach Angaben der CDU-Fraktion, dass die inzwischen in Kraft getretenen bundesrechtlichen Regelungen im Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) die bisherigen kommunalen Vorgaben ersetzen.

 

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Die CDU-Fraktion hatte bereits im März 2025 einen Antrag eingebracht, der ein Verbot des Verkaufs und der Weitergabe von Lachgas an Minderjährige vorsah. Nachdem zunächst keine bundesweite Regelung bestanden habe, sei anschließend die städtische Verordnung beschlossen worden.

 

CDU-Fraktionsvorsitzender Tim Feister erklärte, die Aufhebung der kommunalen Regelung sei aus Sicht der Fraktion kein Rückschritt. Vielmehr zeige die bundesweite Gesetzgebung, dass das Ziel eines besseren Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor missbräuchlichem Lachgaskonsum erreicht werde. Leverkusen habe mit seinem frühzeitigen Vorgehen wichtige Impulse gesetzt, so Feister.

 

Auch der sicherheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Menelaos Georgiou, begrüßte die neue Regelung. Sie schaffe aus Sicht der CDU mehr Rechtssicherheit, da Verstöße gegen den unerlaubten Handel und die Weitergabe von Lachgas nun bundesweit einheitlich geregelt und sanktioniert würden.

 

Quelle: CDU Leverkusen, Bearbeitung anzeiger24.de: BL mit Hilfe von KI

 

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