
Wahlrechtsreform: Haben manche Direktkandidaten keine Chance mehr auf Bundestags-Mandat?
12.05.2023Bundesrat verabschiedet umstrittenes Gesetz – CSU und Die Linke könnten nun leer ausgehen
736 Abgeordnete nehmen derzeit im Deutschen Bundestag Platz. Dabei liegt die gesetzlich vorgesehene Regelgröße bei 598 Plätzen.
Durch Ausgleichs- und Überhangmandate – also wenn eine Partei über die Erststimme (Direktkandidat) mehr Wahlkreise gewinnt als ihr nach dem Zweitstimmen- bzw. Listenergebnis (Sitzverteilung an die Parteien) zustehen würden – hat sich das Parlament in den letzten Perioden zu sehr „aufgebläht“.
Das soll sich nun ändern: Der Bundesrat hat am 12. Mai die vom Bundestag beschlossene Wahlrechtsreform gebilligt, die die „Ampelkoalition“ eingebracht hat.
Was gilt nun ab der nächsten Wahl?
Demnach wird die Zahl der Bundestagsmandate künftig auf 630 begrenzt. Die bisherige Zuteilung der Überhang- und Ausgleichsmandate soll entfallen.
Es werde wie bisher 299 Wahlkreise geben; auch das Prinzip mit Erst- und Zweitstimme wird beibehalten. Dabei wird mit der Zweitstimme, mit der die Wählerinnen und Wähler für eine Parteiliste votieren können, über die proportionale Verteilung der Mandate an die Parteien entschieden.
Mit der Erststimme können wie bisher in den Wahlkreisen Direktkandidaten gewählt werden. Sie erhalten jedoch nur dann ein Mandat, wenn dies durch das Zweitstimmenergebnis gedeckt ist.
Stellt eine Partei in einem Bundesland mehr Wahlkreissieger als ihrem Zweitstimmenergebnis entspricht, sollen – in der Reihenfolge ihrer Ergebnisse bei den Wahlkreisstimmen – entsprechend weniger von ihnen bei der Mandatszuteilung berücksichtigt werden.
Das Gesetz schafft außerdem die so genannte Grundmandatsklausel ab. Nach geltendem Recht ist eine Partei auch dann entsprechend ihrem Zweitstimmenergebnis im Bundestag vertreten, wenn sie weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen errungen hat, aber mindestens drei Direktmandate gewinnen konnte.
Direktkandidaten könnten ihr Mandat verlieren
Auch wenn die Verkleinerung des Parlaments – alleine aus Kostengünden – erstrebenswert ist – die neue Regelung kann nun dazu führen, dass künftig nicht immer alle Direktkandidaten, die in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten, in den Bundestag einziehen.
Betroffen wären davon vor allem Die Linke (die bei der Bundestagswahl 2021 die 5-Prozent-Hürde nicht überwand, aber trotzdem dank der Grundmandatsklausel mit 39 Abgeordneten im Parlament vertreten ist) und die CSU (die ohne ihre „Schwesterparei“ und ohne ihre direkt gewonnenen bayrischen Wahlkreise auch keinen Platz ergattert hätte).
Sie könnten also leer ausgehen.
Der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und die Linkspartei kündigten daher eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an.
Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: simonschmidt614/Pixabay
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