Klimakleber müssen über 400.000 Euro Schadenersatz zahlen
05.01.2026"Flughafen lahmlegen" wird für Aktivisten teuer
Am 13. Juli 2023 sorgten Aktivisten der selbst ernannten "Letzten Generation" für massive Störungen am Hamburg Airport. In den frühen Morgenstunden überwanden sie Absperrungen, drangen in den sicherheitsrelevanten Bereich ein und klebten sich in der Nähe von Start- und Landebahnen fest. Der Flugverkehr wurde für mehrere Stunden vollständig eingestellt, zahlreiche Flüge fielen aus oder verspäteten sich, tausende Passagiere saßen fest.
Jetzt die Rechnung für das Chaos
Die Blockade hatte erhebliche wirtschaftliche Folgen. Besonders betroffen war die Lufthansa Group, die nach eigenen Angaben hohe Kosten durch Entschädigungen an Passagiere, zusätzliche Einsatzkräfte und entgangene Einnahmen tragen musste. Die Airline hatte die beteiligten Aktivisten auf Schadenersatz verklagt. Die Klage hatte nun Erfolg.
Die zehn verklagten Klimaaktivisten müssen über 400.000 Euro an die Fluggesellschaft zahlen. Das Urteil gilt als Präzedenzfall, da erstmals nach einer Flughafenblockade eine so hohe Summe abgeurteilt wurde.
Gesamtschuldnerisch – jeder haftet für alles
Besonders brisant ist die Art der Haftung: Die Aktivisten haften gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass jeder Einzelne rechtlich für die gesamte Summe von 403.000 Euro verantwortlich ist. Zahlt einer nicht, müssen die übrigen einspringen. Das ist für die, die zahlungsfähig sind, zusätzlich ärgerlich!
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Den Verurteilten können noch in die Berufung gehen.
Strafrechtlich erst ein Urteil
Strafrechtlich ist der Fall bislang nur teilweise abgeschlossen. Denn bislang wurde lediglich eine beteiligte Person wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung rechtskräftig verurteilt – zu 90 Tagessätzen à 20 Euro. Gegen weitere Beteiligte laufen die Ermittlungs- und Strafverfahren noch.
Signalwirkung über Hamburg hinaus
Juristen sehen in dem Urteil ein deutliches Warnsignal für ähnliche Protestaktionen. Wer Flughäfen blockiert, riskiert künftig nicht nur Strafverfahren, sondern auch Schadenersatzforderungen in beträchtlicher Höhe.
Bericht: LT
Foto: St. Weirather/Pixabay
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