Organspende-Ausweis jetzt auch digital

18.03.2024

System zur Online-Registrierung startet – Was dabei zu beachten ist

Ein neues Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende nimmt am 18. März 2024 unter www.organspende-register.de seinen Betrieb auf.

Im ersten Schritt steht in Deutschland erstmals die Möglichkeit, zur Verfügung, Erklärungen zur Organ- und Gewebespende-Bereitschaft online zu dokumentieren.

Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Er kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Kommt eine Organspende in Betracht, kann das zum Abruf berechtigte Personal im Krankenhaus zu jeder Zeit darauf zugreifen und eine Erklärung abrufen.

 

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Elektronischer Ausweis notwendig

Zu beachten ist allerdings, dass für eine Registrierung ein Ausweisdokuments mit eID-Funktion (z.B. Personalausweis) notwendig ist.
Zum Datenschutz erklärt Prof. Karl Broich, Präsident des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): „Die gespeicherten Erklärungen selbst sowie alle personenbezogenen Daten sind vor Manipulation oder unberechtigtem Zugriff geschützt. Sichere Verfahren zur Authentifizierung gewährleisten, dass nur die erklärende Person selbst und entsprechend berechtigtes Personal im Krankenhaus auf die Erklärung zugreifen können.“

 

Wie geht es weiter?

In einem zweiten Schritt sollen die Organentnahme-Krankenhäuser bis 1. Juli 2024 in der Lage sein, im Register hinterlegte Erklärungen zu suchen und abzurufen.

 

Im Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis 30. September 2024 sollen Versicherte im nächsten Schritt direkt von ihrer Kassen-App ausgehend eine Erklärungsabgabe im Organspende-Register starten können.

Ab 1. Januar 2025 sollen behördlich zugelassene Gewebeeinrichtungen an das System angeschlossen werden.

 

Für die Übergangszeit empfiehlt das Bundesgesundheitsministerium zusätzlich eine schriftliche Erklärung, z.B. den bisherigen „analogen“ Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung.

Ein Organspendeausweis kann kostenfrei bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bestellt werden. In jedem Fall sollten immer auch die nächsten Angehörigen über die Entscheidung und deren Dokumentation informiert werden.

 

Quelle: Bundesgesundheitsministerium
Fotos: Jasmin777 / G.Altmann / Pixabay

 


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