Bayern beschließt Verbot der Gendersprache in Schulen und Behörden

20.03.2024

Rat für deutsche Rechtschreibung hat sich immer noch nicht festgelegt

Es ist noch immer kein Bestandteil des offiziellen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung. Trotzdem nutzen es viele Menschen, u.a. in wissenschaftlichen Institutionen, Medien, politischen Parteien oder auch in den Behörden. Doch beim „Gendern“ – also der „geschlechtsneutralen Schreibweise“, etwa durch * oder dem großen „I“ gekennzeichnet – spalten sich die Gemüter. Der bayerischen CSU-geführten Regierung ist Gendern seit jeher ein Gräuel – nun hat Ministerpräsident Markus Söder durchgegriffen: „In Behörden in Bayern ist die Gendersprache mit Sonderzeichen zur Geschlechterumschreibung unzulässig“, das hat die Kabinettssitzung am 19. März 2024 beschlossen. Und auch für den Unterricht an den bayerischen Schulen gilt das amtliche Gender-Verbot.

Die bayrische Landesregierung beruft sich auf den Rat für deutsche Rechtschreibung, der noch immer keine Regelung zu Gender-Sprachzeichen getroffen hat. Zuletzt hatte sich das Gremium im Dezember 2023 noch einmal mit dem Thema beschäftigt – ohne Empfehlung für eine Anpassung.

 

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So heißt es u.a.: „Inwieweit den Hochschulen das Recht zusteht, von der amtlichen deutschen Rechtschreibung abzuweichen, ist strittig. Hochschulen und Lehrende haben zu beachten, dass sie für die Bildung und Ausbildung der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen Verantwortung tragen, in denen Schülerinnen und Schülern die Rechtschreibung nach dem Amtlichen Regelwerk zu vermitteln ist, auf das sich die zuständigen staatlichen Stellen der deutschsprachigen Länder verständigt haben. (…) Die geschriebene deutsche Sprache ist von Schülerinnen und Schülern erst noch zu lernen, was nicht ohne Schwierigkeiten ist. In den jüngeren Jahrgangsstufen geht es vor allem um den Erwerb einer sicheren Rechtschreibkompetenz. Deshalb hat die Systematik der Rechtschreibung und ihrer Regeln den Schwerpunkt des Unterrichts zu bilden.“

 

Eine kleine Hintertür lässt der Rechtschreibrat jedoch zu: „In den höheren Schulstufen können dann auch die Entwicklungen der geschriebenen Sprache der letzten Jahre mit den Sonderzeichen im Wortinnern und zwischen Wörtern zur Kennzeichnung einer geschlechtsübergreifenden Schreibintention thematisiert und reflektiert werden.“ Was auch immer das bedeuten mag. 

Diese Vorgaben unterliegen allerdings der schulpolitischen Zuständigkeit, betont der Rat in seiner Stellungnahme und entzieht sich damit einer klaren Ansage.

Der Rat für deutsche Rechtschreibung wolle „die weitere Schreibentwicklung beobachten, denn geschlechtergerechte Schreibung ist aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und der Schreibentwicklung noch im Fluss.“

 

Bericht: Achim Kaemmerer

Fotos: Tumisu/ StartupStockPhotos from Pixabay 

 


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