Wohin mit dem Atommüll? Standort erst in 50 Jahren?

09.08.2024

Bundesamt für nukleare Entsorgung fordert noch weitere Prüfungen und Analysen

Die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland wird sich erheblich länger hinziehen als ursprünglich geplant. Ein neues Gutachten im Auftrag des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) kommt zu dem Schluss, dass ein Standort frühestens 2074 festgelegt werden kann – weit später als das gesetzlich angestrebte Zieljahr 2031.

 

Der Projektablaufplan des Gutachtens zeigt, dass das Verfahren zur Standortauswahl wesentlich mehr Zeit erfordert, als bisher angenommen. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hatte 2022 einen Abschluss bis 2068 prognostiziert, jedoch ohne alle Verfahrensschritte vollständig einzubeziehen. Das neue Gutachten ergänzt diese Einschätzung um bis zu sechs weitere Jahre und liefert erstmals eine umfassende Prozessanalyse, die technische, sozioökonomische und juristische Risiken identifiziert.

 

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Das Standortauswahlverfahren ist durch das Standortauswahlgesetz (StandAG) geregelt und stellt hohe Anforderungen an Wissenschaft und Beteiligung der Öffentlichkeit. Der Abschlussbericht des BASE, erstellt vom Öko-Institut in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Becker Büttner Held, untersucht die Rahmenbedingungen des Verfahrens und bietet Handlungsempfehlungen zur Optimierung des zeitlichen Verlaufs. Besonders betont wird, dass die Anzahl der möglichen Standortregionen, die die BGE in den kommenden Jahren identifizieren muss, entscheidend für den weiteren Verlauf ist.

 

Sowohl die BGE als auch das Öko-Institut halten ihre Zeithorizonte bis 2068 bzw. 2074 für realistisch, warnen aber, dass diese Fristen zu lang sind. Das BASE sieht seine Einschätzung bestätigt, dass das derzeitige Verfahren nachfolgende Generationen belasten wird und eine zügige Entsorgung der Abfälle nicht gewährleistet.

 

Um das Verfahren zu beschleunigen, fordert das BASE eine Überprüfung der Prozesse und empfiehlt, die von der BGE genannte Best-Case-Zielmarke von 2046 als Benchmark zu nutzen. Hierzu ist das BASE im Austausch mit den relevanten Akteuren. Einige vorgeschlagene Optimierungen, wie das Konzept der begleitenden Aufsicht, wurden bereits übernommen und umgesetzt. Es bleibt jedoch entscheidend, weitere Beschleunigungspotenziale zu identifizieren und das Verfahren entsprechend anzupassen.

 

Quelle: BASE

 


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