Urlauber kassierte 1.000 Euro, weil Liegen am Pool stundenlang blockiert waren
07.05.2026Liegen besetzt, Nerven blank – und Geld zurück!
Es ist ein Klassiker im Urlaub: Schon früh am Morgen werden Liegen am Pool mit Handtüchern reserviert, ohne dass sie genutzt werden. Für viele Gäste bedeutet das: keine Chance auf einen Platz, obwohl genug Liegen da wären. So verbreitet das ist, so unerquicklich ist es aber auch.
Nun hat ein Gericht klargestellt, dass daraus mehr werden kann als nur Ärger.
Gericht sieht klaren Reisemangel
In einem konkreten Fall fühlte sich ein Urlauber durch die „frühen Handtücher“ in seinem Urlaub eingeschränkt. Die Liegen waren regelmäßig blockiert, der Pool kaum nutzbar. Beschwerden beim Hotel halfen nicht. Deshalb klagte er und bekam recht.
Das Amtsgericht Hannover entschied: Wenn Liegen dauerhaft durch Handtücher blockiert werden, kann das ein Reisemangel sein.
Die Folge: Der Reisepreis wurde für mehrere Tage um insgesamt knapp 1000 Euro reduziert. Begründung: Wer einen Poolurlaub bucht, darf ihn auch tatsächlich nutzen.
Veranstalter sind in der Pflicht
Für Reiseveranstalter und Hotels hat das Konsequenzen. Sie müssen dafür sorgen, dass ihre Regeln eingehalten werden und die Anlage für alle Gäste nutzbar ist. Tun sie das nicht, kann das Geld kosten.
Auch wenn es sich formal um eine Einzelfallentscheidung handelt, zeigt das Urteil:
Solche Situationen werden rechtlich ernst genommen und können zu spürbaren Rückzahlungen führen.
Das Reservieren von Liegen mit Handtüchern ist ein unnötiger und ziemlich kindischer Urlaubstrend. Neu ist aber: Es lohnt sich, diese Unsitte beim Veranstalter zu reklamieren. Dann werden entweder die Liegen zukünftig frei oder es gibt Geld zurück!
Quelle: Amtsgericht Hannover - Aktenzeichen 527 C 9826/25
bearb.: LT
Fotos: Istock
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