Preisexplosion: Das neue Entlastungspaket der Bundesregierung

Zuschüsse bei Steuern und Energie, Einmalzahlungen und 9-Euro-ÖPNV-Ticket

Um die anhaltend steigenden Energiepreise abzufedern, hat das Bundeskabinett am heutigen Mittwoch, 27. April, folgende Entlastungen beschlossen:

 

Steuererklärung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird um 200 Euro auf 1.200 Euro angehoben. Beschäftigte können also ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung ohne Belege pauschal bis zu dieser Höhe geltend machen.

 

Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer steigt um 363 Euro auf 10.347 Euro. Damit soll die kalte Progression entsprechend der tatsächlichen Inflationsrate 2021 und der geschätzten Inflationsrate 2022 teilweise ausgeglichen werden.

 

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Erwerbstätige, Selbstständige und Gewerbetreibende erhalten eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro. Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers.

Selbstständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung.

 

Was dabei nicht berücksichtigt wird: ➤ Wer 2021 Kurzarbeitergeld bezogen hat, muss auch in diesem Jahr wohl wieder Steuern nachzahlen.

Berufspendlerinnen und -pendler

Die Entfernungspauschale für Fernpendler steigt ab dem 21. Kilometer von 35 auf 38 Cent. Die Regelung gilt für die Jahre 2022 bis 2026 und unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel.

Weitere Informationen gibt es auf der ➤ Webseite des Bundesfinanzministeriums.

 

Benzin- und Dieselpreise

Für die Monate Juni bis August 2022 ist vorgesehen, die Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß zu senken. Die Steuerentlastung für Benzin beträgt damit 30 Cent je Liter, für Diesel 14 Cent je Liter. Die Absenkung soll an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben werden.

Fragt sich natürlich, ob die Konzerne dies auch wirklich tun. ➤ Das Bundeskartellamt will bereits wegen illegaler Preisabsprachen ermitteln...

 

Bus und Bahn

Die Bundesregierung bietet ein ÖPNV-Ticket für 9 Euro im Monat an. Die Maßnahme soll bundesweit für die Monate Juni bis August 2022 gelten.

 

Einmalzahlungen

Erwachsene, die Leistungen der sozialen Sicherungssysteme bekommen, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Konkret sind das alle, die Leistungen nach SGB II, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten.

Darüber hinaus erhalten alle Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld eine Einmalzahlung von 100 Euro. Voraussetzung ist, dass im Juli 2022 Arbeitslosengeld bezogen wird.

Da werden wahrscheinlich die Sozialverbände wieder kritisieren, dass dies zu wenig sei... 

 

Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung wird derzeit im Parlament beraten. Geplant ist, dass das Gesetz zum 1. Juli 2022 in Kraft tritt.

 

Kinder und Familien

Um besondere Härten für Familien abzufedern, gibt es für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, einen Einmalbonus von 100 Euro. Die Zahlung soll ab Juli 2022 erfolgen. Dieser wird – wie in der Vergangenheit – auf den steuerlichen Kinderfreibetrag angerechnet.

 

Künftig wird zudem ein monatlicher Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro für Kinder und Jugendliche ausgezahlt, die Leistungen der sozialen Sicherungssysteme erhalten – erstmalig im Juli 2022. Dies gilt auch für junge Erwachsene, die mit ihren leistungsberechtigten Eltern in einem Haushalt leben.

Voraussetzung für den Anspruch ist, dass das Kind einen Leistungsanspruch nach SGB II, SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder auf die ergänzende Leistung zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz hat. Der Anspruch besteht auch, wenn die Eltern für das Kind den Kinderzuschlag erhalten.

Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung wird derzeit im Parlament beraten. Geplant ist, dass das Gesetz zum 1. Juli 2022 in Kraft trifft.

 

Heizkostenzuschuss

Für Wohngeldhaushalte und Menschen mit kleineren Einkommen wird der Heizkostenzuschuss nach Haushaltsgröße gestaffelt:

  • bei einer Person 270 Euro (statt 135 Euro nach dem ersten Entwurf)
  • bei zwei Personen 350 Euro (statt 175 Euro)
  • für jede weitere Person 70 Euro (statt 35 Euro)

 

Für BAföG-Empfänger, für Aufstiegsgeförderte mit Unterhaltszuschuss sowie für Auszubildende mit Beihilfe oder Ausbildungsgeld beträgt der Heizkostenzuschuss einheitlich 230 Euro (statt 115 Euro).

„Alle Berechtigten bekommen den Heizkostenzuschuss von Amts wegen gezahlt, also ohne gesonderten Antrag. Er wird im Sommer auf das Konto überwiesen, wenn in der Regel die Heizkosten- oder Nebenkostenabrechnungen anstehen“, erklärt die Bundesregierung.

 

Die EEG-Umlage für Stromkunden entfällt zum 1. Juli 2022 und wird 2023 auf Dauer abgeschafft.

 

Weitere Entlastungen seien in Planung, um die stark steigenden Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität zumindest teilweise auszugleichen.

 

Bericht: Achim Kaemmerer

Quelle: Bundesregierung, 27. April 2022

Foto: Ralphs_Fotos/Pixabay

 


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