Bundesweite Razzia gegen jugendliche Rechts-Netzwerke
06.05.2026600 Einsatzkräfte durchsuchten Wohnungen mutmaßlicher Gewalttäter – 36 Beschuldigte
Bundesweit wurden am frühen Mittwochmorgen, 6. Mai 2026, rund 50 Objekte in zwölf Ländern durchsucht – unter anderem im Kreis Mettmann. Die Bundesanwaltschaft setzt damit Beschlüsse des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs um. Insgesamt 36 Beschuldigten wird die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 Abs. 1 StGB) vorgeworfen. Einige von ihnen haben die Taten „als Jugendliche mit Verantwortungsreife oder als Heranwachsende (§§ 1, 3, 105 JGG)“ begangen, heißt es in der Pressemitteilung. Ein weiterer Vorwurf lautet Rädelsführerschaft (§ 129 Abs. 1 Abs. 5 Satz 2 StGB). Gegen acht Beschuldigte wird auch wegen gefährlicher Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB) ermittelt.
Großeinsatz gegen mutmaßliche Rädelsführer
„Es besteht der Verdacht, dass die Beschuldigten herausgehobene Mitglieder der rechtsextremistischen Vereinigungen ‚Jung & Stark‘ (JS) oder ‚Deutsche Jugend Voran‘ (DJV) sind“, erklärt der Generalbundesanwalt aus Karlsruhe.
Diese Gruppierungen existieren demnach seit Mitte 2024. Die DJV trete auch unter dem Namen „Neue Deutsche Welle“ (NDW) auf. Die JS und die DJV unterhalten diverse Regionalgruppen in den Bundesländern. „Ihre Mitglieder vernetzen sich sowohl über soziale Medien als auch durch regelmäßige Treffen“, heißt es weiter. „Dabei wird zu Gewalttaten gegen politische Gegner sowie gegen vermeintlich Pädophile aufgerufen. Einige Beschuldigte sollen dementsprechend Angehörige der linken Szene oder Personen angegriffen haben, die sie für pädophil hielten. Die Opfer wurden jeweils von mehreren Angreifern geschlagen und trugen nicht unerhebliche Verletzungen davon.“
Es wurden allerdings keine Festnahmen vollstreckt. Die Durchsuchungen dienten lediglich dazu, die bestehenden Verdachtsmomente aufzuklären.
Die Durchsuchungen erfolgten in folgenden Gebieten:
- Bayern (Landkreis Eichstätt)
- Berlin
- Brandenburg (Potsdam und Landkreise Dahme-Spreewald, Havelland, Spree-Neiße, Teltow-Fläming)
- Hessen (Frankfurt a. M.)
- Mecklenburg-Vorpommern (Rostock und Landkreis Vorpommern-Greifswald)
- Niedersachen (Celle, Braunschweig und Landkreise Cuxhaven, Goslar und Helmstedt)
- Nordrhein-Westfalen (Bochum, Duisburg, Essen, Mülheim a. d. R., Oberhausen, Hochsauerlandkreis und Kreise Mettmann und Minden-Lübbecke)
- Rheinland-Pfalz (Landkreise Ahrweiler und Mayen-Koblenz)
- Saarland (Landkreise Neunkirchen und St. Wendel)
- Sachsen (Landkreise Bautzen, Görlitz, Mittelsachsen und Leipzig)
- Sachsen-Anhalt (Burgenlandkreis und Landkreise Börde und Harz)
- Schleswig-Holstein (Lübeck)
Für die Maßnahmen sind über 600 Polizeikräfte des Bundes und der beteiligten Länder im Einsatz.
Quelle: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
bearb.: KA
Archivfoto: anzeiger24.de
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