Ausweis oder Führerschein im Urlaub verloren? So lässt sich die unschöne Situation retten

06.07.2025

Der ADAC gibt Tipps für den Ernstfall – und zeigt, wie man Ärger im Ausland vermeidet

Die Koffer sind gepackt, der Urlaub kann beginnen – doch was, wenn im Ausland plötzlich wichtige Reisedokumente verschwinden? Der Verlust von Ausweis oder Führerschein gehört zu den unschöneren Erfahrungen im Urlaub. Was Reisende in einem solchen Fall tun sollten, erklären die Rechtsexperten des ADAC.

 

Erster Schritt: Ruhe bewahren und gründlich suchen

Bevor man in Panik verfällt, rät der Automobilclub zur genauen Kontrolle: Taschen, Rucksack, Mietwagen und Hotelzimmer sollten noch einmal sorgfältig durchsucht werden. Erst wenn der Ausweis oder Reisepass wirklich nicht auffindbar ist, ist der nächste Gang unausweichlich – zur örtlichen Polizei.

Dort sollte der Verlust oder Diebstahl des Dokuments gemeldet werden. Die Behörden stellen eine Anzeige aus, die später auch für die Wiederbeschaffung wichtig ist. Insbesondere beim Reisepass ist dieser Schritt Voraussetzung, um bei einer deutschen Botschaft oder einem Konsulat ein Ersatzdokument zu erhalten.

 

Banner-Penny-Sept-2021

 

Vorläufiger Reisepass für die Rückreise

Mit der polizeilichen Verlustanzeige, einem aktuellen Passfoto und einem Identitätsnachweis kann bei der deutschen Auslandsvertretung ein vorläufiger Reisepass beantragt werden. Letzterer lässt sich deutlich einfacher nachweisen, wenn man vor Reiseantritt Kopien oder Fotos des Ausweises digital gespeichert hat, etwa auf dem Smartphone oder in der Cloud.

 

Zurück in Deutschland, muss dann beim Bürgeramt ein neuer Ausweis oder Reisepass beantragt werden.

 

Führerschein weg – was gilt im Ausland?

Etwas anders ist der Handlungsbedarf beim Führerschein: Zuständig für einen Ersatz ist nicht die Botschaft, sondern die Führerscheinstelle in Deutschland – und das erst nach der Rückkehr. Auch hier wird eine Verlustanzeige der örtlichen Polizei empfohlen, vor allem als Nachweis für etwaige Verkehrskontrollen im Ausland. Die Neuausstellung in Deutschland erfordert einen gültigen Lichtbildausweis, ein Passfoto und unter Umständen eine eidesstattliche Erklärung zum Verlust des Dokuments.

 

Fahren ohne Führerschein – was droht?

Wird man im Ausland ohne Führerscheindokument kontrolliert, kann das zu Bußgeldern führen – selbst wenn die Fahrerlaubnis grundsätzlich gültig ist. In Deutschland wird in solchen Fällen ein Verwarnungsgeld von etwa 10 Euro fällig. In anderen Ländern kann es deutlich teurer werden: In den Niederlanden etwa 110 Euro, in Italien ab 42 Euro, in Österreich ab 20 Euro und in der Schweiz 20 Franken.

 

So unangenehm ein Dokumentenverlust im Urlaub auch ist – wer gut vorbereitet ist und besonnen reagiert, kommt meist zügig wieder auf Kurs.

 

Quelle: ADAC Kommunikation
bearb.: KA
Foto/Montage: Ki generiert mit Adobe Firefly / anzeiger24.de

 

Weitere Nachrichten gibt es unter www.anzeiger24.de und Deutschland-News

 


Ihr wollt uns Eure Meinung sagen? Gerne per Mail an

[email protected]

oder als Kommentar bei Facebook
unter DeinHilden, DeinLangenfeld, DeinMonheim, DeinHaan oder DerLeverkusener.

Euch hat unser Beitrag gefallen? Dann liked und teilt ihn gerne.