
Schwere Unfälle und Straftaten: Petition zu Böller-Verbot übergeben
06.01.2025Umwelthilfe und Polizeigewerkschaft fordern Konsequenzen – Innenministerium will keine Pauschal-Lösung
Am Montag, 6. Januar 2025, haben die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Berliner Landesbezirk der Gewerkschaft der Polizei (GdP) mehr als 1,96 Millionen Unterschriften für ein Verbot privater Silvester-Böllerei an das Bundesinnenministerium überreicht. Die Petitionen fordern ein umfassendes Pyrotechnikverbot für den Privatgebrauch, um Menschen, Tiere und die Umwelt vor Verletzungen und Schäden zu schützen.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch betonte die schweren Verletzungen, hohen Feinstaubbelastungen und Umweltverschmutzungen durch die Böllerei und forderte ein generelles Verbot. Er kündigte eine Veranstaltung an, bei der die Opfer der Silvester-Böllerei zu Wort kommen sollen. Auch der Berliner GdP-Landesvorsitzende Stephan Weh unterstrich die Notwendigkeit gesetzlicher Änderungen, um Polizei und Rettungskräfte besser zu schützen. Die große Zahl an Unterstützern zeige, dass die Gesellschaft bereit für ein solches Verbot sei.
Regierung lehnt generelles Verbot ab
Bundeskanzler Olaf Scholz und Innenministerin Nancy Faeser (beide SPD) lehnen jedoch ein generelles Verbot ab. Faeser spricht sich stattdessen für lokale Lösungen aus. Sie betont, dass gezielte Maßnahmen vor Ort, insbesondere in Problemzonen wie Teilen Berlins, effektiver seien. Faeser plädiert dafür, Kommunen mehr Handlungsspielräume zur Einrichtung von Feuerwerksverbotszonen zu geben. Eine entsprechende Gesetzesinitiative wurde bereits von Bremen im Bundesrat eingebracht, fand bisher aber keine Mehrheit.
Faeser verweist zudem auf die Notwendigkeit von härterem Durchgreifen gegen Gewalttäter, die in der Vergangenheit Rettungskräfte und Polizisten angegriffen haben. Allein in Berlin kam es zuletzt zu 400 Festnahmen.
Wie geht es nun weiter?
Die Petition ist übergeben, nun muss sich die Regierung mit dem Thema befassen: „Petitionen, die nicht in die verfassungsmäßige Zuständigkeit des Bundes fallen, werden an den Petitionsausschuss des jeweiligen Landesparlaments abgegeben, soweit eine Landeszuständigkeit gegeben ist“, heißt es dazu in der Erläuterung des Deutschen Bundestages. „Soweit erforderlich, bittet der Petitionsausschuss das zuständige Bundesministerium oder die zuständige Aufsichtsbehörde des Bundes um Stellungnahme. (…) Der Petitionsausschuss beschließt, den Abschluss des Verfahrens zu empfehlen. Der Deutsche Bundestag beschließt entsprechend dieser Empfehlung.“ Und selbst wenn das Anliegen im Petitionsausschuss erfolgreich sein sollte, gilt: „Die Bundesregierung ist wegen des Grundsatzes der Gewaltenteilung nicht verpflichtet, dem Beschluss des Deutschen Bundestages zu folgen. In diesem Fall muss sie jedoch ihre abweichende Haltung gegenüber dem Petitionsausschuss begründen.“
Quelle: DUH / tagesschau
Foto: DUH
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