Arbeitsunfähig nach Anruf? Telefonische Krankschreibung muss sich Untersuchung unterziehen

20.01.2026

Sind 19,5 Krankheitstage zu viel? CDU will Regelung auf den Prüfstand stellen – Streit um „zweite Meinung“

Die telefonische Krankschreibung ist für viele Neukranke sicherlich praktisch, denn sie müssen sich nicht extra in einer Arztpraxis begeben. Allerdings ist die Regelung umstritten.
Nun hat die derzeit amtierende Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eine neue politische Diskussion angestoßen. In einem Interview mit dem Tagesspiegel kündigte sie an, die Regelung überprüfen zu wollen. Damit reagierte sie auf den Vorstoß von CDU-Chef und Bundeskanzler Friedrich Merz, der kritisierte, dass die Deutschen "zu oft krankgeschrieben" seien.

 

Wie krank sind die Deutschen?

Tatsächlich lagen die durchschnittlichen Krankheitstage deutscher Arbeitnehmer 2025 laut Krankenkassen bei 19,5 Tagen, heißt es in einem Bericht der Ersatzkasse DAK Gesundheit:

„Atemwegsprobleme, psychische Erkrankungen sowie Muskel-Skelett-Erkrankungen waren zusammen für rund die Hälfte aller Ausfalltage verantwortlich. Im Vorjahresvergleich gab es 2025 bei den psychischen Erkrankungen einen Zuwachs von 6,9 Prozent auf rund 366 Fehltage je 100 Versicherte. Die Fehltage aufgrund von Atemwegsproblemen und Muskel-Skelett blieben hingegen mit 378 beziehungsweise 347 Tagen je 100 Versicherte weitgehend unverändert.“

 

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Seit der Corona-Pandemie seien die Fehlzeiten deutlich gestiegen und auf einem hohen Niveau geblieben.
Die telefonische Krankschreibung wurde 2021 zunächst als Sonderregelung eingeführt und ist seit Dezember 2023 dauerhaft erlaubt. Dadurch können Ärzte Arbeitnehmer bis zu fünf Tage lang krankschreiben, ohne dass der Patient persönlich in die Praxis kommen muss.

 

Abschaffung der telefonischen Krankschreibung: Notwendigkeit oder Phantom-Diskussion?

CDU und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, möglichen Missbrauch auszuschließen. Merz und Warken sehen die hohen Krankenstände kritisch und argumentieren, dass die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) missbräuchlich genutzt werden könne. Ziel müsse eine höhere gesamtwirtschaftliche Leistung sein.


Die Reaktionen fallen unterschiedlich aus: Andreas Gassen, Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV spricht sich für die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung aus: „Merz hat völlig recht: Deutschland hat im internationalen Vergleich einen sehr hohen Krankenstand“, sagte er ebenfalls im Gespräch mit dem Tagesspiegel. „Am Telefon kann doch niemand zuverlässig beurteilen, ob jemand wirklich arbeitsunfähig ist oder nicht“, sagte Gassen.

  

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO), Dr. med. Frank Bergmann, hält den Streit für eine "Phantom-Diskussion", denn: "Die beklagten Probleme des vergleichsweise hohen Krankenstandes in Deutschland sind nicht durch die telefonische Arbeitsunfähigkeit bedingt."

 

Die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sei für die Praxen "ein funktionierendes Instrument" und "nur zulässig, wenn die Praxis die Patientin oder den Patienten kennt und selbst keine Videosprechstunde anbietet".

Daher sei der Anteil telefonischer AUs im Verhältnis zur Gesamtzahl an Krank-schreibungen "faktisch gering": lediglich 0,9 Prozent aller entsprechenden Fälle bundesweit. "Die hohen Krankenstände im Land entstehen sicher nicht aus diesem Verfahren, sondern haben andere Ursachen", so Bergmann. "Zudem ist die AU kein medizinisches Heilmittel, sondern ein arbeitsrechtlicher Nachweis".

Bergmann fordert stattdessen "Strukturreformen statt Symboldebatten – etwa Karenzregelungen oder alternative Nachweismodelle".

Ein Ende der Telefon-AU würde im Ergebnis am Krankenstand nichts ändern, wohl aber die Praxen künftig wieder mehr belasten.

 

Bericht: FS / AK

  

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