Zu viel Bürokratie, zu wenig Wohnungen: Bauen soll nun schneller gehen

27.05.2026

Bundeskabinett beschließt Neuerungen im Baugesetzbuch

Die Bundesregierung will den Wohnungsbau in Deutschland deutlich beschleunigen und dafür bürokratische Hürden abbauen. Das Bundeskabinett hat am 27. Mai 2026 eine umfassende Novelle des Baugesetzbuchs und des Raumordnungsgesetzes beschlossen. Ziel der Reform ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren einfacher, digitaler und schneller zu machen. Kommunen sollen entlastet, Wohnraum schneller geschaffen und Städte zugleich besser auf die Folgen des Klimawandels vorbereitet werden.

Wohlgemerkt: Dies ist noch kein Gesetzes-Beschluss. Dieser muss noch im Bundestag debattiert werden. 

 

Komplizierte Verfahren vereinfachen

Hintergrund der Gesetzesinitiative ist die seit Jahren angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt. Vor allem in Ballungsräumen fehlen Wohnungen, gleichzeitig dauern Bauvorhaben häufig viele Jahre. Ursache dafür sind komplizierte Verfahren, zahlreiche Gutachten sowie umfangreiche Prüfungen zu Umwelt-, Lärm- oder Naturschutzfragen. Viele Kommunen sehen sich dadurch überfordert. Hinzu kommt, dass bestehende Regelungen oft als veraltet gelten und digitale Prozesse bislang nur eingeschränkt genutzt werden.

 

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Nach Darstellung des Bundesbauministeriums stehen Städte und Gemeinden vor der schwierigen Aufgabe, neuen Wohnraum zu schaffen und dabei unterschiedliche Interessen miteinander zu vereinbaren – etwa Klimaschutz, Verkehr, Umwelt oder Lebensqualität. Die bisherigen Verfahren seien häufig zu langsam und zu komplex.

 

Was soll sich ändern?

Mit der Reform will die Bundesregierung deshalb den Wohnungsbau stärker priorisieren. In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt soll künftig ein „überragendes öffentliches Interesse“ für den Wohnungsbau geltend gemacht werden können. Dadurch erhält der Bau neuer Wohnungen bei Bebauungsplänen rechtlich mehr Gewicht als bisher.

Zudem soll erstmals auch im Raumordnungsrecht ein Instrument geschaffen werden, um Wohnraummangel gezielter zu bekämpfen. Geplant ist ein besserer Ausgleich zwischen Regionen mit besonders hoher Nachfrage und Gebieten mit freien Flächenpotenzialen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Beschleunigung der Verfahren. Umweltprüfungen sollen künftig nur noch dort vertieft durchgeführt werden, wo dies tatsächlich notwendig ist. Umfangreiche Prüfungen würden dann erst später im eigentlichen Zulassungsverfahren erfolgen. Dadurch sollen Planungen schneller vorankommen.

Auch die Digitalisierung spielt eine zentrale Rolle. Bauleitplanverfahren sollen vollständig digitalisiert werden. Mit dem Standard „XPlanung“ will die Bundesregierung einen einheitlichen digitalen Datenaustausch zwischen Behörden schaffen. Zudem soll die Öffentlichkeitsbeteiligung künftig digital erfolgen. Bürgerinnen und Bürger sollen über eine sogenannte „Verfahrensampel“ jederzeit nachvollziehen können, in welchem Stadium sich ein Projekt befindet.

Darüber hinaus stärkt die Reform die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen im Umgang mit sogenannten Schrottimmobilien. Städte und Gemeinden sollen einfacher von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen können, um problematische Gebäude oder einzelne Wohnungen zu erwerben. Außerdem sollen sie Eigentümer leichter verpflichten können, bauliche Mängel zu beseitigen. In besonders schweren Fällen soll sogar eine Enteignung möglich werden.

Ein weiterer Teil der Novelle beschäftigt sich mit Klimaanpassung und Bevölkerungsschutz. Kommunen sollen mehr Möglichkeiten erhalten, Grünflächen, Bäume und natürliche Wasserflächen zu schaffen, um Städte besser gegen Hitze und Starkregen zu wappnen. Gleichzeitig soll es einfacher werden, Feuerwachen, Rettungsdienste oder Einrichtungen des Bevölkerungsschutzes an geeigneten Standorten zu errichten.

 

ZDB: „Nur die halbe Miete"

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) bewertet die Reform grundsätzlich positiv, sieht darin jedoch nur einen ersten Schritt. Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa sprach von einem „guten Tag für den Wohnungsbau“. Besonders die Priorisierung des Wohnungsbaus, die erleichterte Aufstockung bestehender Gebäude und die beschleunigten Planungsverfahren seien wichtige Fortschritte.

 

Gleichzeitig warnte der Verband davor, die Reform im weiteren parlamentarischen Verfahren wieder abzuschwächen. Neue Auflagen etwa zur Klimaresilienz oder zusätzliche Gebühren könnten das Bauen erneut verteuern und Investitionen verhindern. Pakleppa betonte, die Novelle mache das Bauen zwar einfacher, aber noch nicht günstiger.

 

Aus Sicht der Bauwirtschaft seien deshalb weitere Schritte notwendig. Dazu gehörten unter anderem die schnelle Einführung des sogenannten Gebäudetyps E als vereinfachter Baustandard, attraktive Förderprogramme für private Bauherren sowie eine Ausweitung steuerlicher Abschreibungsmöglichkeiten. Nur mit spürbaren finanziellen Entlastungen könne der Wohnungsbau langfristig aus der Krise geführt werden.

 

Zusammenstellung: KA

Archivfoto: anzeiger24.de

 

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