Wie viele Tote und Verletzte muss es noch geben?

31.05.2025

Sind Messerattacken inzwischen trauriger Alltag geworden? Die Antwort auf diese Frage fällt ernüchternd aus: Kaum ein Tag vergeht, ohne dass nicht irgendwo in Deutschland von einem Messerangriff berichtet wird. Doch wie sollen Staat und Gesellschaft – allen voran Politik, Polizei und Justiz – auf diese Form der Gewalt reagieren? Klar ist: Die bestehenden Gesetze bieten bislang keine ausreichende Handhabe, um das Mitführen von Messern wirksam zu unterbinden. Die rechtliche Lage ist komplex – und längst nicht eindeutig geregelt.

 

Rechtliche Grauzonen mit scharfer Klinge

Das deutsche Waffenrecht unterscheidet mit akribischer Präzision zwischen „verbotenen Messern“, „erlaubten Besitzstücken“ und „tragbaren Werkzeugen“. Klingt logisch – ist es aber nur auf dem Papier. In der Praxis entsteht ein undurchschaubares Regelwerk, das selbst erfahrene Polizisten vor Ort regelmäßig an ihre Grenzen bringt.

 

Nach dem Waffengesetz zählen Dolche, Springmesser, Faustmesser, Butterflymesser und Wurfmesser zu den verbotenen Stich- und Hiebwaffen. Doch verboten bedeutet hier keineswegsnicht erlaubt“. Viele dieser Messer darf man nämlich durchaus besitzen – man darf sie nur nicht mit sich führen. Beispiel Springmesser: Ist die Klinge einseitig geschliffen, nicht länger als 8,5 cm und springt lediglich nach oben heraus, darf es zu Hause in der Schublade liegen – in der Hosentasche allerdings nicht.

 

Noch absurder wird es bei Alltagsmessern: Küchenmesser oder Taschenmesser mit einer Klingenlänge unter 12 cm gelten nicht als Waffen. Deshalb dürfen sie sogar in sogenannten Waffenverbotszonen mitgeführt werden – Zonen also, in denen Waffen eigentlich ausdrücklich verboten sind.

 

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Für die Polizei entsteht so ein kaum aufzulösendes Dilemma: Ist ein mitgeführtes Messer legal oder nicht? Gilt es als Waffe oder Alltagsgegenstand? Muss eingegriffen werden – oder eben nicht? Oft reicht ein kurzer Blick nicht aus. Die Entscheidung muss unter Stress, in Sekunden getroffen werden – mit teils gravierenden Konsequenzen.

 

Solange diese unklare Rechtslage besteht, bleibt es eine absurde Realität: Ein gefährlich aussehendes Messer kann legal sein, ein harmlos wirkendes dagegen verboten – abhängig von Millimetern, Mechanik und dem Ort, an dem es getragen wird.

 

Messer haben im öffentlichen Raum nichts verloren

Bei einer solch undurchsichtigen Gemengelage und über 29.000 Messerangriffen im letzten Jahr stellt sich die Frage: Warum dürfen Menschen überhaupt gefährliche Klingen mit sich herumtragen?

 

Juristische Haarspalterei löst die Probleme nicht. Jedes Messer kann potentiell eine Waffe sein. Deshalb bedarf es eines einfachen, klaren und konsequenten Gesetzes: Wer kein glaubwürdiges Bedürfnis hat und dieses nachweisen kann, sollte Messer grundsätzlich nicht in der Öffentlichkeit tragen dürfen – nicht in der Stadt, nicht im Park, nicht in der U-Bahn. Ein solches Verbot würde die Schwelle erhöhen, Kontrollen erleichtern und ein deutliches Zeichen setzen: Öffentliche Räume sollen sicher sein – nicht potenzielle Tatorte. Messer, die bei Kontrollen entdeckt werden, sollten eingezogen und vernichtet werden. Punkt. Punkt.

 

Und ja, Kriminelle werden sich nicht daran halten. Aber die vielen Täter, die im Affekt handeln und nicht vorsätzlich ein Messer mit sich tragen, werden vermutlich weniger „Schaden“ anrichten.

 


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