Wehrdienst reloaded: Erst freiwillig, dann doch Pflicht?
13.11.2025CDU und SPD einigen sich auf Kompromiss: So will die Regierung Nachwuchs für die Truppe sichern
Nach monatelangem Ringen hat sich die schwarz-rote Regierungs-Koalition am Donnerstag, 13. November 2025, auf ein neues Wehrdienstmodell geeinigt. Ein Kompromiss, der sowohl eine verpflichtende Musterung junger Männer als auch eine mögliche „Bedarfswehrpflicht“ vorsieht. Damit wird die seit 2011 ausgesetzte Wehrpflicht in Teilen neu belebt – jedoch ohne ihre automatische Wiedereinführung.
Freiwilligkeit bleibt Grundprinzip – Pflicht als letztes Mittel
Kern des neuen Modells ist die Rückkehr zur sogenannten Wehrerfassung: Ab dem kommenden Jahr sollen alle 18-Jährigen – Frauen und Männer – einen Fragebogen erhalten, in dem sie angeben, ob sie sich einen Wehrdienst vorstellen können. Für Männer wird diese Befragung verpflichtend, ebenso wie die anschließende Musterung, die ab 1. Juli 2027 wieder bundesweit eingeführt werden soll.
Die Musterung dient zunächst nur der Feststellung der Tauglichkeit und bedeutet noch keine Verpflichtung zum Dienst. Die Regierung setzt weiter auf Freiwilligkeit – mit einem ehrgeizigen Ziel: mindestens 260.000 Soldatinnen und Soldaten in der aktiven Truppe sowie 200.000 Reservisten sollen künftig zur Verfügung stehen. Das wären rund 80.000 mehr als derzeit.
Um den Dienst attraktiver zu machen, plant die Koalition ein monatliches Bruttogehalt von etwa 2.600 Euro für Freiwillige. Wer sich für mindestens zwölf Monate verpflichtet, soll zudem als Soldat auf Zeit zusätzliche Förderungen erhalten – etwa Zuschüsse für den Pkw- oder Lkw-Führerschein.
„Bedarfswehrpflicht“ als Ultima Ratio
Sollte sich über den Weg der Freiwilligkeit nicht genügend Personal finden, kann der Bundestag künftig eine „Bedarfswehrpflicht“ beschließen. Diese würde greifen, wenn „eine Lücke zwischen dem Bedarf der Streitkräfte und der tatsächlichen Zahl an Freiwilligen“ entsteht.
Eine automatische Aktivierung soll es nicht geben – stattdessen wäre ein gesonderter Parlamentsbeschluss nötig, wenn es die verteidigungspolitische Lage oder die Personalsituation der Truppe erfordert.
Im Fall einer Aktivierung würde ein Zufallsverfahren entscheiden, welche jungen Männer herangezogen werden. Das war eigentlich immer ein Knackpunkt und ein Zankapfel in der Debatte: Soll wirklich ein Los über den Lebensweg von jungen Männern entscheiden? Gerade bei der „Zielgruppe“ kam dieser Vorschlag nicht gut an. Hier hat sich aber offenbar die CDU doch noch durchgesetzt.
Parallel: Ausbau ziviler Freiwilligendienste
Neben der Bundeswehr sollen auch zivile Freiwilligendienste gestärkt werden. Für rund 15.000 neue Plätze in Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen oder im Klima- und Katastrophenschutz stellt die Bundesregierung im kommenden Jahr 50 Millionen Euro zusätzlich bereit, ab 2027 dann 80 Millionen Euro jährlich. Da stellt sich natürlich die Frage, warum so etwas nicht bereits vor der Wehrdienst-Diskussion möglich war.
Insgesamt sollen sich künftig mehr als 100.000 junge Menschen in einem Freiwilligendienst engagieren können.
Zeitplan und nächste Schritte
Das Gesetz über den neuen Wehrdienst soll bereits Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten. Nach der heutigen Einigung zwischen SPD und Union wird der Entwurf zunächst dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt, anschließend muss der Bundesrat zustimmen.
Mit dem Kompromiss will die Bundesregierung nicht nur die Personalstärke der Bundeswehr sichern, sondern auch das gesellschaftliche Engagement junger Menschen fördern.
Quelle: Bundesverteidigungsministerium
bearb: KA
Foto: Simone vom Feld/Pixabay
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