Umtauschaktion für alte Kartenführerscheine

16.01.2026

Warum derzeit vor allem Führerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 betroffen sind

Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind verunsichert: Müssen jetzt alle alten Führerscheine umgetauscht werden? Die klare Antwort lautet: Nein! Aktuell richtet sich die Umtauschaktion gezielt an Besitzer von Kartenführerscheinen, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden.

 

Warum gerade die Jahrgänge 1999 bis 2001?

Hintergrund ist die EU-weite Führerscheinreform, mit der ein einheitliches, fälschungssicheres Dokument für alle Mitgliedstaaten eingeführt wurde. Die Kartenführerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 stammen noch aus einer Übergangsphase. Sie sehen zwar modern aus, entsprechen aber nicht vollständig den heutigen EU-Standards.

 

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Nicht alle alten Führerscheine gleichzeitig betroffen

Zwar gilt grundsätzlich: Alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 2033 umgetauscht werden.

Dieser Umtausch erfolgt jedoch gestaffelt nach Ausstellungs- und Geburtsjahrgängen. Deshalb sind aktuell ausschließlich Kartenführerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 betroffen.

Spätere Kartenführerscheine werden sukzessive folgen.

 

Keine Sorge um die Fahrerlaubnis

Der Umtausch ist eine reine Formalität: keine neue Prüfung; keine neuen Fahrstunden und keine medizinischen Tests. Die Fahrerlaubnis bleibt also bestehen, nur das Dokument wird erneuert.

Und auch vor dem vermeintlichen Aufwand muss man keine Scheu haben: In vielen Städten und Gemeinde kann der neue Führerschein auch online beantragt werden!

 

Was passiert, wenn man jetzt nicht umtauscht?

Nach Ablauf der jeweiligen Frist gilt der alte Führerschein als ungültiges Dokument. In Deutschland drohen dann 10 Euro Verwarnungsgeld bei einer Kontrolle. Im Ausland kann es zu deutlich größeren Problemen kommen, etwa bei Polizeikontrollen oder Mietwagen.

 

Bericht: LT

 

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