Trend-Droge Lachgas: Bundestag verschärft Gesetz zum Jugendschutz
14.11.2025Abgabeverbot an Minderjährige und Einschränkungen beim Versandhandel und Automatenverkauf
Es zischt, klingt lustig und sorgt für ein kurzes Gefühl von Schwerelosigkeit – doch der vermeintliche Partyspaß kann verheerende Folgen haben: Lachgas wird in der Medizin als Betäubungsmittel und in der Lebensmittelindustrie zum Aufschäumen von Sahne benutzt, hat sich aber auch zu einer leicht verfügbaren Partydroge entwickelt – vor allem unter Jugendlichen.
Was viele nicht wissen: Der Konsum kann zu lebensgefährlichen Sauerstoffunterversorgungen, Ohnmachtsanfällen, Schäden an Nerven und Rückenmark sowie schweren Unfällen führen. Aus dem schnellen Kick wird so für immer mehr junge Menschen ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko.
Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. November 2025, ein Gesetz zur Eindämmung des missbräuchlichen Konsums von Lachgas verabschiedet. Mit breiter Mehrheit folgten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen dem Entwurf zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG). AfD und Die Linke enthielten sich.
Ziel der Neuregelung ist es, die Verfügbarkeit der zunehmend missbrauchten Substanz insbesondere für Jugendliche deutlich zu reduzieren.
Chemikalien zu Rauschzwecken missbraucht
Die Bundesregierung begründet die Gesetzesverschärfung mit einer bislang bestehenden Lücke im Umgang mit sogenannten psychoaktiven Industriechemikalien. Neben Lachgas werden auch Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) erfasst – Stoffe, die in der Industrie alltäglich verwendet, aber ebenfalls zu Rauschzwecken missbraucht werden können.
Da diese Substanzen bislang keiner Stoffgruppe im NpSG zugeordnet werden konnten, soll eine neue Anlage 2 geschaffen werden, die die betreffenden Einzelstoffe ähnlich wie im Betäubungsmittelgesetz auflistet.
Legale Nutzung weiter möglich, Missbrauch erschwert
Ein Kernpunkt ist der stärkere Schutz von Kindern und Jugendlichen: „Mit dem neuen Gesetz untersagen wir den Verkauf von Lachgas an Minderjährige, verbieten den Vertrieb über Automaten und den Onlinehandel und passen die zulässige Füllmenge der Kartuschen aus produktionstechnischen Gründen an“, erklärt Christos Pantazis, gesundheitspolitischer Sprecher: der SPD-Bundestagsfraktion. „Zugleich bleibt die legale Nutzung in Medizin, Forschung und Industrie ausdrücklich möglich. Der stationäre Handel wird so ausgestaltet, dass Massenkäufe spürbar erschwert werden und der Missbrauch – insbesondere in Form von K.o.-Tropfen-Anwendungen – deutlich eingedämmt wird, weil diese Stoffe bislang viel zu leicht verfügbar waren.“
Das alleine wird sicherlich nicht reichen, um Jugendliche vom Konsum abzuhalten. Da wird auch noch eine Aufklärungskampagne notwendig sein – wie bei Alkohol und anderen Drogen.
Quelle: Bundestag / SPD Bundestagsfraktion
bearb.: KA
Fotos: anzeiger24.de
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