„Todesurteile“ und Anschlagsanstiftungen im Darknet – Mutmaßlicher Terror-Finanzier festgenommen
11.11.2025Spezialeinsatz in Dortmund: Martin S. soll Kopfgelder ausgesetzt und um Spenden in Bitcoin gebeten haben
Die Bundesanwaltschaft hat am Montagabend, 10. November 2025, in Dortmund einen deutsch-polnischen Staatsangehörigen — in den Verlautbarungen nur als Martin S. genannt — festnehmen lassen. Nach Angaben der Behörde erfolgte die Festnahme auf Grundlage eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof vom 8. Oktober 2025; an der Maßnahme waren Beamte des Bundeskriminalamts sowie Spezialkräfte der Bundespolizei beteiligt.
Der Beschuldigte steht nach Mitteilung der Bundesanwaltschaft im dringenden Verdacht der Terrorismusfinanzierung (§ 89c Abs. 1 Nr. 1 StGB), der Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 91 Abs. 1 Nr. 1 StGB) sowie des gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten (§ 126a Abs. 1 Nr. 1 StGB).
Darknet-Plattform mit Todesdrohungen und Kopfgeldern
Laut Haftbefehl soll der Beschuldigte seit mindestens Juni 2025 im Darknet eine anonym betriebene Plattform unterhalten haben, auf der er zu Anschlägen auf namentlich genannte Politiker, Amtsträger und Personen des öffentlichen Lebens in Deutschland aufrief. Auf der Seite seien unter anderem Namenslisten, von ihm formulierte „Todesurteile“ sowie Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen veröffentlicht worden. Zudem habe er demnach Spenden in Kryptowährung gefordert, die als „Kopfgeld“ für die Tötung der Zielpersonen ausgesetzt werden sollten. Die Plattform enthielt nach Angaben der Ermittler außerdem sensible personenbezogene Daten potenzieller Opfer.
Die Bundesanwaltschaft spricht in ihrer Mitteilung von einem „dringenden Verdacht“.
Bundesgerichtshof entscheidet über Haftvollzug
Der Beschuldigte soll am 11. November 2025 dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden. Dieser wird dem Beschuldigten den Haftbefehl eröffnen und über dessen Vollzug entscheiden. Angaben zu möglichen Hintermännern, Verbindungen zu Vereins- oder Netzwerkstrukturen oder zur Herkunft der geforderten Krypto-Spenden machte die Bundesanwaltschaft bislang nicht.
Die Ermittlungen laufen. Die Bundesanwaltschaft ist für Verfahren zuständig, in denen ein Bezug zu terroristischen Straftaten oder staatsgefährdenden Gewalttaten besteht; die nun erhobenen Vorwürfe betreffen sowohl die Finanzierung solcher Taten als auch die Verbreitung konkreter Anleitungen und personenbezogener Daten — Tatbestände, die nach deutschem Strafrecht mit hohen Freiheitsstrafen bedroht sind. Konkrete Aussagen zur Beweislage machte die Behörde bisher nicht.
Quelle: Generalbundesanwalt
bearb. KA
Symbolfoto: anzeiger24.de
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