OVG weist Eilantrag zurück: Castor-Transporte von Jülich nach Ahaus dürfen starten

03.03.2026

Die umstrittenen Castor-Transporte quer durch Nordrhein-Westfalen können stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat die Beschwerde des BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgericht Berlin zurückgewiesen. Damit dürfen 152 Behälter mit hochradioaktiven Brennelementen vom Zwischenlager Jülich ins westfälische Ahaus gebracht werden. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

 

Öffentliches Interesse überwiegt

Im Zentrum des Verfahrens stand ein Eilantrag des Umweltverbandes gegen die atomrechtliche Beförderungsgenehmigung. Der BUND hatte vor allem geltend gemacht, dass die Sicherheit der Transporte – insbesondere mit Blick auf mögliche Drohnenangriffe oder andere Störmaßnahmen Dritter – nicht ausreichend gewährleistet sei.

Das OVG bestätigte nun im Ergebnis die Entscheidung der Vorinstanz. Zwar stellten die Richter klar, dass Umweltverbände grundsätzlich berechtigt seien, auch gegen eine Beförderungsgenehmigung für Gefahrgut gerichtlich vorzugehen. Die entsprechende Vorschrift des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes sei weit auszulegen und erfasse auch Atomtransporte. In der Sache jedoch blieb der Antrag ohne Erfolg.

Nach Auffassung des Gerichts überwiegt das öffentliche Interesse an einer baldigen Räumung des Jülicher Lagers das Interesse des Antragstellers an einem vorläufigen Stopp der Transporte. Die Genehmigung für das Zwischenlager in Jülich ist bereits seit Jahren ausgelaufen. Die weitere Aufbewahrung der Brennelemente dort gilt damit als rechtlich problematisch.

 

Keine „offensichtliche Rechtswidrigkeit“

Das Gericht stellte fest, die Beförderungsgenehmigung sei nicht offensichtlich rechtswidrig. Auch der Umstand, dass Teile der Verwaltungsakten aus Sicherheitsgründen geschwärzt wurden, ändere daran nichts. Es sei nicht ersichtlich, dass die zuständige Behörde die Gefahrenlage – etwa durch mögliche Drohnenangriffe – unterschätzt habe.

Da die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren offen seien, nahmen die Richter eine Folgenabwägung vor. Dabei fiel ins Gewicht, dass die Brennelemente im Transportbehälterlager Ahaus rechtskonform gelagert werden könnten, während ihre Aufbewahrung in Jülich seit Jahren auf unsicherer rechtlicher Grundlage stehe.

 

Scharfe Kritik vom BUND

Beim BUND stößt die Entscheidung auf massive Kritik. Kerstin Ciesla, stellvertretende Landesvorsitzende des Verbandes, erklärte: „Wir sind fassungslos: Trotz offener Fragen und verbleibender Zweifel in Sicherheitsfragen sollen nun hochradioaktive Transporte quer durchs Land rollen.“ Wenn wesentliche Teile der Akten geheim blieben und selbst im gerichtlichen Verfahren nicht vollständig überprüfbar seien, bleibe ein Rest an Unsicherheit bestehen. „Transparenz sieht anders aus“, so Ciesla.

Unverständnis äußerte der Verband zudem über die vom Gericht betonte Dringlichkeit. Seit rund zwölf Jahren werde die rechtlich ungeklärte Situation in Jülich hingenommen. Warum nun nicht bis zur endgültigen Klärung offener Sach- und Rechtsfragen gewartet werden könne, sei nicht nachvollziehbar.

 

Grundsatzfrage zur Klagebefugnis

Einen Teilerfolg verbuchte der BUND dennoch: Das OVG stellte ausdrücklich klar, dass anerkannte Umweltvereinigungen grundsätzlich berechtigt sind, eine gerichtliche Überprüfung solcher Genehmigungen zu beantragen. Das Verwaltungsgericht hatte dies in erster Instanz noch anders gesehen und deshalb keine inhaltliche Prüfung vorgenommen.

„Gerichtliche Kontrolle staatlicher Entscheidungen ist ein Kernbestandteil des Rechtsstaats“, betonte Ciesla. Gerade bei hochriskanten Vorhaben wie Atomtransporten müsse eine umfassende Überprüfung möglich sein.

Die nun getroffene Entscheidung des OVG beendet das Eilverfahren endgültig. Ob es im Hauptsacheverfahren noch zu einer vertieften juristischen Auseinandersetzung kommt, ist offen. Für Nordrhein-Westfalen bedeutet der Beschluss jedoch vorerst Klarheit: Die CASTOR-Transporte von Jülich nach Ahaus dürfen durchgeführt werden.

 

Quelle: OVG Berlin-Brandenburg / BUND NRW

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