
Nicht vergessen: Alten „Lappen“ gegen neue Karte umtauschen
Umtauschfrist für Führerscheine der Jahrgänge 1953 bis 1958 läuft bald ab
Immer noch mit einem roten oder grauen „Lappen“ unterwegs? Je nach Jahrgang ist es notwendig, die „alten“ PKW- oder Motorrad-Führerscheine gegen die aktuellen – angeblich fälschungssicheren – EU-einheitlichen Führerscheinkarten umzutauschen. Bis zum 19. Januar 2033 sollen alle Altersgruppen (also auch die jüngeren Autofahrer mit Ausstellungsdatum bis 2013) damit durch sein.
Für die Jahrgänge 1953 bis 1958 wird es aber jetzt Zeit, denn diese Personen müssen bis zum 19. Januar 2022 ihre alten Führerscheine umgetauscht haben. Darauf macht der ADAC aufmerksam.
In einem ➤ Merkblatt hat der Autoclub die wichtigsten Infos zusammen gestellt und die Umtauschfristen der jeweiligen in einer Tabelle aufgelistet.
Nach dem jeweiligen Ablaufdatum ist der dazu gehörige „alte“ Führerschein offiziell ungültig.
Wie funktioniert der Umtausch?
Eigentlich ganz einfach, erklärt der ADAC: „Sie gehen zu Ihrer Führerscheinstelle und stellen dort einen Antrag auf Umtausch Ihrer Fahrerlaubnis für Motorrad- und Pkw-Klassen. Pkw- und Motorradfahrer brauchen Folgendes für den Umtausch: Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein.“ Natürlich kommen auch Kosten auf die Bürgerinnen und Bürger zu: rund 25 Euro für den Verwaltungsvorgang und die Kosten für das biometrische Foto.
Der Umtausch ist aber verpflichtend, betont der ADAC: „Wer weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Wichtig: Man begeht jedoch keine Straftat – anders ist das bei Lkw- und Bus-Führerscheinen.“
Vor allem im Ausland könnte es Probleme geben, wenn man nach Ablauf der Umtauschfrist weiter mit einem alten Führerschein unterwegs ist, sagt der ADAC.
Allerdings: Aufgrund der aktuellen Lage kann es zu Engpässen bei der Terminvergabe kommen. Der ADAC erläutert: „Die Verkehrsministerkonferenz hat daher beschlossen, dass denjenigen, die es wegen eingeschränkter Öffnungszeiten der Ämter nicht schaffen, ihren Führerschein fristgerecht umzutauschen, bis zum 19. Juli keine Geldbuße droht. Ein bundeseinheitliches Vorgehen soll auf den Weg gebracht werden. Um das Problem jedoch nicht einfach nur zu verlagern, sollten sich Betroffene bereits jetzt um einen Termin bei ihrer Führerscheinstelle kümmern.“
Bundesverkehrsministerium: Neue Führerscheine 15 Jahre lang gültig
„Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch“, ergänzt das Bundesverkehrsministerium auf seiner Seite. „Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung. Der neu ausgestellte Führerschein wird – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.“
Auch digitaler Führerschein möglich
Seit September kann auch der digitale Führerschein online erstellt werden, erklärt des Ministerium für Verkehr. Der Zugang erfolgt über die App „ID Wallet“. Sie kann aus dem jeweiligen App Store (Apple App Store/Android Play Store) geladen werden.
Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: curtbauer/Adobe Stock
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