Kein Geldsegen mehr: Der Kölner Dom hat seinen Preis

01.07.2026

Ab Juli: Nicht alles ist himmlisch kostenlos – Das Weltkulturerbe kostet jetzt Eintritt für Touristen

Der Kölner Dom zählt zu den bekanntesten Bauwerken Deutschlands und ist das Wahrzeichen der Rheinmetropole. Jahr für Jahr besuchen Millionen Menschen die gotische Kathedrale – als Touristinnen und Touristen, als Pilgerinnen und Pilger oder als Gläubige, die den Dom als Ort des Gebets und der Gottesdienste aufsuchen. Diese Doppelfunktion als Weltkulturerbe und lebendiges Gotteshaus prägt auch die Diskussion über eine weitreichende Neuerung: Seit dem 1. Juli 2026 ist für touristische Besuche des Dom-Innenraums erstmals ein Eintrittsgeld fällig.

 

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Was kostet der Eintritt?

  • Der reguläre Eintrittspreis für Erwachsene beträgt 12 Euro pro Person.
  • In den Genuss eines ermäßigten Eintritts für 6 Euro kommen Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahren, Auszubildende, Studierende, Begleitpersonen von Schülergruppen sowie Inhaberinnen und Inhaber eines in Nordrhein-Westfalen ausgestellten Sozialpasses. Nach Angaben des Domkapitels wurde der Kreis der Berechtigten bewusst über den Köln-Pass hinaus erweitert, um Sozialleistungsempfänger aus dem gesamten Bundesland zu berücksichtigen.
  • Kinder bis einschließlich 13 Jahre haben weiterhin freien Eintritt. Dieses gilt nicht nur für den Dom-Innenraum, sondern auch für die Schatzkammer und die Turmbesteigung.
  • Ebenfalls kostenfrei bleibt der Besuch für Menschen mit Schwerbehinderung sowie jeweils eine Begleitperson.
  • Auch Mitglieder des Zentral-Dombau-Vereins zahlen keinen Eintritt. Dompropst Msgr. Guido Assmann würdigte deren langjähriges Engagement und betonte, ohne die kontinuierliche finanzielle Unterstützung des Vereins hätte eine Besichtigungsgebühr bereits deutlich früher eingeführt werden müssen.

Die regulären Besichtigungszeiten sind montags bis samstags von 10 bis 17.45 Uhr (letzter Einlass: 17.30 Uhr) sowie sonntags und an kirchlichen Feiertagen in der Regel von 13.30 bis 16.30 Uhr (letzter Einlass: 16.15h).

Nach dem Rundgang verlassen Besucherinnen und Besucher den Dom in der Regel über das Nordportal.


Ausnahmen: Wann bleibt der Eintritt kostenfrei?

Der Besuch von Gottesdiensten bleibt weiterhin uneingeschränkt kostenfrei möglich, heißt es weiter: „Außerhalb der Gottesdienstzeiten wird das Nordquerhaus des Domes für alle geöffnet, die den Dom zum persönlichen Gebet aufsuchen oder an der Schmuckmadonna eine Kerze entzünden möchten“, erklärt Dombaumeister Peter Füssenich. Der Zugang erfolgt über das Nordportal auf der Seite des Hauptbahnhofs.

 

An mehreren Tagen im Jahr bleibt der Dom darüber hinaus für alle Besucherinnen und Besucher kostenfrei zugänglich. Dazu gehören die Dreikönigswallfahrt Ende September, die Zeit vom Dreikönigstag am 6. Januar bis zum darauffolgenden Sonntag sowie die „Nacht der offenen Kirchen“.

Zusätzlich öffnet der Dom künftig am 1. Mai und am 3. Oktober ohne Eintritt. An diesen Feiertagen fänden weniger Gottesdienste statt, gleichzeitig hätten viele Menschen frei und könnten den Dom kostenlos besichtigen, erklärte Assmann.

 

Warum wird nun Eintritt verlangt?

Als Grund für die Einführung der Besichtigungsgebühr nennt das Domkapitel die hohen Kosten für Erhalt und Betrieb der Kathedrale. Die Einnahmen sollen nicht nur die laufenden Ausgaben decken, sondern auch notwendige Rücklagen für künftige Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen ermöglichen. Domrendant Clemens van de Ven rechnet aufgrund der zahlreichen Ausnahmeregelungen und Ermäßigungen mit deutlich geringeren Durchschnittseinnahmen pro Besucherin und Besucher als der reguläre Ticketpreis vermuten lasse.

 

Auf die öffentliche Kritik reagierte Dompropst Assmann mit Verständnis. Man habe die Diskussion aufmerksam verfolgt und neben kritischen Stimmen auch viele Rückmeldungen erhalten, die die finanzielle Herausforderung beim Erhalt des Doms anerkennen. Er könne nachvollziehen, dass sich viele Menschen zunächst an die neue Regelung gewöhnen müssten oder ihr grundsätzlich skeptisch gegenüberstünden. Zugleich betonte er, das Domkapitel trage die Verantwortung, den langfristigen Erhalt des einzigartigen Gotteshauses zu sichern. Die Besichtigungsgebühr diene ausdrücklich nicht der Gewinnerzielung, sondern ausschließlich der nachhaltigen Finanzierung und dem Erhalt des Kölner Doms.

 

Quelle: Hohe Domkirche zu Köln
bearb: KA

 

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