Je süßer das Getränk, desto saftiger die Steuer: Bundeskabinett einigt sich auf Erhöhung

14.10.2026

Wer viel Cola, Eistee, Energydrinks konsumiert, soll künftig mehr bezahlen

Kann man Übergewicht, Karies oder Diabetes verhindern, indem man zuckerhaltige Getränke so teuer macht, dass sie weniger gekauft werden? Das ist zumindest die Idee und das Kalkül der Bundesregierung. Erst waren sich CDU/CSU und SPD einig, dann wieder nicht. Nun aber hat sich das Bundeskabinett auf einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Zuckergetränkesteuer verständigt.

Jetzt muss dieser Entwurf zu einem Gesetz verfasst werden, das abschließend im Bundestag und Bundesrat beschlossen werden soll.

 

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Der Zuckergehalt wird zum Preistreiber – Was die Lenkungssteuer bewirken soll

Die Bundesregierung will Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene vor den Folgen hohen Zuckerkonsums schützen, heißt es von Seiten der Bundesregierung.

Die erhöhte Zuckergetränkesteuer soll bei Getränken ab einem bestimmten Gesamtzuckergehalt fällig werden, zum Beispiel bei Cola, Limonaden, Eistees, Energydrinks, Fruchtnektar sowie bei zuckerhaltigem Sirup und entsprechenden Konzentraten, mit denen Getränken zubereitet werden können. Die Bundesregierung rechnet mit einer Erhöhung um einen zweistelligen Cent-Betrag, wenn sich am Zuckergehalt eines Getränks nicht ändert.

 

Nicht betroffen sein sollen alkoholhaltige Getränke, alkoholfreie Alternativen, Mischgetränke, Milch, Hafer- und Reisdrinks, reine Frucht- und Gemüsesäfte und Frucht- und Gemüsesaftkonzentrate sowie ungesüßte Schorlen und Getränke mit Süßungsmitteln.

 

„Die Steuer soll ein Anreiz für Hersteller sein, den Gesamtzuckergehalt in Getränken zu verringern. Insgesamt geht es darum, dass weniger Zucker konsumiert wird“, heißt es in einer Mitteilung der Regierung.

Auf der anderen Seite soll die Steuer einen „gesünderen Umgang mit zuckerhaltigen Getränken fördern.“

 

Ein weiterer Effekt: Langfristig könnten so die Kosten im Gesundheitssystem gesenkt werden, die durch den erhöhten Zuckerverbrauch und die dafür typischen Krankheitsbilder entstehen. Durch die Steuereinnahmen soll außerdem eine Absenkung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds verringert werden: „Aus dem Fonds erhalten die Krankenkassen die Mittel, die sie benötigen, um die Leistungen für ihre Versicherten zu finanzieren." Und das wiederum würde Kassenbeitragszahler entlasten bzw. die Beiträge stabilisieren, so die Vorstellung.

 

Christos Pantazis, gesundheitspolitischer Sprecher, und Frauke Heiligenstadt, finanzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion kommentieren den Kompromiss: „Die Einigung auf die Einführung einer Zuckersteuer ist ein großer gesundheitspolitischer Erfolg und ein starkes Signal für einen überfälligen Perspektivwechsel: Wir wollen Krankheiten nicht nur behandeln, sondern möglichst verhindern, bevor sie entstehen. (…) Die positiven Erfahrungen aus Großbritannien zeigen eindrucksvoll, welches Präventionspotenzial in diesem Instrument steckt. Zugleich berücksichtigen wir mit der vorgesehenen Ausnahmeregelung die besonderen Bedingungen kleinerer Hersteller. Besonders wichtig ist uns: Wir investieren damit in die Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen. Denn ein dauerhaft überhöhter Zuckerkonsum begünstigt Übergewicht, Adipositas und Typ-2-Diabetes.“

 

Bericht: KA
Foto: evelynlo/Pixabay 

 

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