Heizungsgesetz neu entfacht – Neuer Entwurf erhitzt Gemüter der Umweltschützer

25.02.2026

CDU und SPD einigen sich auf Eckpunkte – Klimaziele aufgegeben?

Es herrschte eine aufgeheizte Stimmung, als der damalige Grüne Bundesumweltminister Robert Habeck 2023 sein Gebäudeenergiegesetz (GEG, im Volksmund auch „Heizungsgesetz“) präsentierte. Das lag unter anderem auch daran, dass unausgegorene Behauptungen zuvor an die Medien gesteuert wurden und eine sachliche Diskussion fast nicht mehr möglich war. Auch Meldungen über familiäre Verflechtungen im Ministerium und der Vorwurf der einseitigen Fokussierung auf Wärmepumpen haben nicht gerade zum Vertrauen beigetragen.

Wie auch immer: das alles ist jetzt „verbrannte Erde“. Der nachfolgende Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte zum Amtsantritt angekündigt, dieses Gesetz „in den Ofen zu schießen“. Nun scheint diese Ansage konkret zu werden. Mit dem Koalitionspartner SPD hat sich das Kabinett auf eine neue Richtung verständigt. Am Dienstag, 24. Februar 2026, wurden erste Eckpunkte für ein „Gebäudemodernisierungsgesetz“ bekannt.

Was soll diesmal anders werden?

 

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Technologieoffen – aber mit Beimischung von „grünen Brennstoffen“

Zunächst einmal: Niemand muss sich eine neue Heizung und statt dessen einzig und allein eine Wärmepumpe anschaffen – das war im GEG von Habeck auch so nicht vorgesehen. Es geht lediglich um neue oder auszutauschende Heizungsanlagen (etwa wenn die alte ihren Geist aufgegeben hat).

  • Die bisherige Regelung, nach der eine neue Heizung mindestens zu 65 Prozent aus Erneuerbaren Energien angetrieben werden muss, soll so nicht mehr gelten. Die Regierung setzt auf Technologieoffenheit.
    Das heißt: Es sollen sowohl Wärmepumpe, Fernwärme oder hybriden Heizungsmodellen als auch weiterhin Gas- oder Ölheizungen möglich sein.
  • Allerdings sollen neue Heizungen ab dem 1. Januar 2029 einen Anteil an CO2-neutralen Brennstoffen („Grüngas“, „Grünöl“) nutzen. Die Quote soll bei 10 Prozent beginnen und nach und nach steigen. Die Energielieferanten müssten also ihre Produkte entsprechend anpassen.
  • Damit will die Bundesregierung offenbar Klimafreundlichkeit gewährleisten. Und weil der CO2-Preis für fossile Energien bekanntlich extrem ansteigen wird, sollen zudem Anreize für den Umstieg auf Erneuerbare Energien geschaffen und damit Kostenexplosionen für Mieterinnen und Mieter verhindert werden.
  • Die Förderung für eine energetische Gebäudesanierungen oder auch Einbau von Wärmepumpen soll dennoch bis mindestens 2029 laufen.

Wohlgemerkt: Dies ist zunächst nur ein Entwurf. Beschlossen ist noch nichts. Es könnte sich also noch viel ändern.

 

Kritik: „Geschenk an die fossile Lobby – schlimmer als befürchtet – Es drohen Kostensteigerungen“

Klar ist aber schon jetzt: Umweltschützer haben schon Protest angemeldet.

So zitiert die tagesschau beispielsweise Katharina Dröge, Vorsitzende der Grünen Bundestagsfraktion: „CDU und SPD haben heute in aller Deutlichkeit dokumentiert: Klimaschutz ist in dieser Koalition vollkommen egal.“ Die Bundesregierung habe das Erreichen der Klimaziele aufgegeben.

 

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH), kritisiert die Vorlage noch schärfer: „Die vorgestellten Eckpunkte ignorieren die breit vertretene Kritik von Sozialverbänden, Industrievertretern und Umweltorganisationen und erfüllen alle Wünsche der fossilen Lobby bedingungslos.“

Mit der Streichung der 65-Prozent-Regel und dem „Beimischungszwang“ bekomme der Einbau von neuen Öl- und Gasheizungen einen „Freifahrtschein“.

 

Außerdem ergänzt Paula Brandmeyer, Stellvertretende Bereichsleiterin Energie und Klimaschutz DUH: „Grüne Gase und Kraftstoffe sind zu knapp und wertvoll, um sie in großem Umfang im Wärmesektor einzusetzen. Die Kosten sind erheblich, während ihr Einsatz in anderen Bereichen, etwa in der Industrie oder in der Stromversorgung, deutlich effizienter ist. Diese Einigung ist noch schlimmer als befürchtet.“

 

Noch einmal Barbara Metz: „Damit opfert die Regierung ein zentrales Instrument wirksamer Klimapolitik aus kurzfristigem politischem Kalkül. Die Bundesregierung ignoriert die klare Aufforderung des Bundesverwaltungsgerichts zur Nachbesserung des Klimaschutzprogramms, reißt die Klimalücke weiter auf und schafft neue Investitionsruinen. Das ist kein Versehen, das ist ein politisch gewollter Rückschritt – und ein Geschenk an die fossile Lobby.“

 

An Entlastung für die Mieterinnen und Mieter glaubt die DUH nicht, im Gegenteil: „[Sie] werden an eine teure und auslaufende Gasinfrastruktur gefesselt, denn über ihre Heizung können sie nicht selbst entscheiden. Sie tragen die steigenden Gaspreise und Netzgebühren, während die Politik populistische Wahlversprechen bedient“, so Metz. „Dieses Gesetz verliert die Menschen vollständig aus dem Blick. Es schützt fossile Geschäftsmodelle – und gefährdet Klima, Bezahlbarkeit und sozialen Zusammenhalt zugleich."

 

Verband Wohneigentum: Heizen muss klimafreundlich und bezahlbar sein

Der Verband Wohneigentum e.V. aus Bonn dagegen begrüßt die Flexibilität, warnt aber vor „möglichen Kostenfallen“. Bundesgeschäftsführerin Verena Örenbas erklärt: „Insbesondere Besitzer älterer Bestandsgebäude mit großem energetischen Sanierungsbedarf, die sich größere Investitionen nicht leisten können, werden entlastet.“

Mit der bis 2029 festgeschriebenen Förderung für klimafreundliches Heizen schaffe die Politik zudem die notwendige Planungssicherheit der Eigentümer. Positiv bewertet der Verband auch die Pflicht für Energieversorger, den Anteil erneuerbarer Gase und Öle schrittweise zu erhöhen: „Die Verantwortung für die Transformation liegt damit nicht mehr allein bei einzelnen Eigentümer*innen.“

Die Politik sei aber auch aufgefordert, Machbarkeit und Bezahlbarkeit im Blick zu haben, weil Branchenvertreter an der Verfügbarkeit ausreichender Mengen Grüngas zweifeln.

 

Örenbas mahnt außerdem: „Eine neue Heizungsanlage ist eine Investition für die nächsten 20 bis 30 Jahre. Wer heute noch auf fossile Systeme setzt, ohne die Kostenentwicklung der kommenden Dekade einzupreisen, riskiert eine finanzielle Fehlentscheidung. Erneuerbare Energien und Wärmepumpen dienen nicht nur dem Klimaschutz, sie sind auch in den meisten Fällen für das Eigenheim die zukunftssichere wirtschaftlicher Wahl.“

 

Um die Klimaziele zu erreichen, plädiert der Verband für eine flächendeckende Beratung: „Die Novelle muss Verlässlichkeit schaffen und effiziente, wirtschaftliche Lösungen stärken. Entscheidend ist, dass sich über den Lebenszyklus die klimafreundlichsten und bezahlbarsten Systeme durchsetzen.“ 

 

Bericht: KA
Quelle: tagesschau / DUH
Fotos: Pixabay / anzeiger24.de

 

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