Finanzministerium plant Frühstartrente: Ein neues Modell zur privaten Altersvorsorge
13.08.2026Als Kind sparen, mit 65 profitieren? Aus 10 Euro vom Staat könnte ein kleines Vermögen werden
Die gesetzliche Rente steht vor einer großen Herausforderung: Die Zahl der Menschen im Rentenalter steigt, während vergleichsweise weniger Erwerbstätige Beiträge einzahlen. Damit wird es für viele Menschen schwieriger, den bisherigen Lebensstandard im Alter allein mit der gesetzlichen Rente zu halten. Private und betriebliche Vorsorge gewinnen deshalb an Bedeutung. Doch gerade beim privaten Vermögensaufbau fehlt vielen Menschen der frühe Einstieg und das Wissen über Kapitalmärkte.
Genau hier setzt die Frühstartrente an. Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen. Ziel ist es, bereits Kindern einen Einstieg in die kapitalgedeckte Altersvorsorge zu ermöglichen.
Das Gesetzgebungsverfahren soll noch 2026 abgeschlossen werden. Die Frühstartrente soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und rückwirkend zum 1. Januar 2026 gelten.
Wie funktioniert die Frühstartrente?
Der Staat soll künftig für jedes Kind ab dem sechsten Lebensjahr (also ab Geburtsjahr 2020) mit Wohnsitz im Inland monatlich 10 Euro in ein Altersvorsorgedepot einzahlen – und zwar bis zur Volljährigkeit. Das entspricht über zwölf Jahre einer staatlichen Förderung von insgesamt 1.440 Euro. Der Depotwert könnte dann (unter bestimmten Voraussetzungen) zum 18. Lebensjahr rund 2.200 Euro betragen und bis zum 65. Lebensjahr auf ca. 53.000 Euro anwachsen.
Das Depot soll bei einem privaten Anbieter ihrer Wahl eröffnet werden können. Gefördert werden ausschließlich zertifizierte Verträge mit einem Effektivkostendeckel von einem Prozent. Bis zum 18. Geburtstag sollen zudem keine Abschluss- und Vertriebskosten anfallen.
Eigene Zuzahlungen bis zu 6.840 Euro sind freiwillig möglich – und können den späteren Anlagebetrag deutlich erhöhen.
Das angesparte Geld wird am Kapitalmarkt investiert. Die Erträge bleiben bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei. Grundsätzlich soll das geförderte Kapital nicht vor dem 65. Lebensjahr ausgezahlt werden können.
Was passiert, wenn Eltern kein Depot eröffnen? Dann legt der Staat legt die Fördermittel kollektiv am Kapitalmarkt an. Die Verwaltung übernimmt die Deutsche Bundesbank. Damit soll sichergestellt werden, dass die Förderung tatsächlich alle Kinder eines Jahrgangs erreicht.
Mit dem 18. Geburtstag endet die besondere Frühstartrentenförderung. Das Depot soll anschließend in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge übergehen.
Rechenbeispiele bei Zuzahlungen
Wie stark sich der frühe Start auswirken kann, zeigen Modellrechnungen des Bundesfinanzministeriums. Bei einer angenommenen durchschnittlichen Wertentwicklung von 7 Prozent pro Jahr könnte allein die staatliche Förderung von 10 Euro monatlich bis zum 18. Geburtstag einen Depotwert von rund 2.200 Euro erreichen. Bleibt das Geld anschließend bis zum 65. Lebensjahr investiert, könnten daraus ohne weitere Einzahlungen rund 53.000 Euro werden.
Noch deutlicher wird der Effekt bei zusätzlichen Einzahlungen der Eltern:
- Zuzahlung pro Monat: 10 Euro > Depotwert mit 18 Jahren: rund 4.400 Euro > Depotwert mit 65 Jahren: rund 107.000 Euro
- Zuzahlung pro Monat: 50 Euro > Depotwert mit 18 Jahren: rund 8.640 Euro > Depotwert mit 65 Jahren: rund 320.000 Euro
Diese Zahlen sind allerdings Modellrechnungen und keine Renditegarantie.
Tatsächliche Kapitalanlagen können deutlich besser oder schlechter abschneiden. Zudem sind die Werte nominal und berücksichtigen weder Inflation noch die spätere Besteuerung der Auszahlung.
Welche Idee steckt hinter der Frühstartrente?
Die Grundidee ist einfach: Je früher mit dem Sparen begonnen wird, desto länger kann das Geld für sich arbeiten.
Kinder sollen unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern frühzeitig Zugang zu einer kapitalgedeckten Altersvorsorge bekommen. Damit will die Bundesregierung auch einen Beitrag zu „mehr Chancengleichheit" leisten. Denn bislang hängt es häufig vom Elternhaus ab, ob und wie früh Kinder mit Sparen, Investieren und dem Kapitalmarkt in Berührung kommen.
Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil sieht deshalb nicht nur den finanziellen Aspekt: „Mit der Frühstartrente geben wir jedem Kind in Deutschland ein Startkapital für die eigene Altersvorsorge.“ Gleichzeitig sollen junge Menschen früh erfahren, wie langfristiger Vermögensaufbau am Kapitalmarkt funktioniert und welche Chancen, aber auch Risiken mit Kapitalanlagen verbunden sind.
Die Frühstartrente ist damit nicht als Ersatz für die gesetzliche Rente gedacht. Sie soll vielmehr eine zusätzliche Säule bilden – neben gesetzlicher Rente und betrieblicher Altersversorgung.
Der entscheidende Faktor ist der lange Anlagezeitraum. Er ermöglicht den sogenannten Zinseszinseffekt: Erträge werden wieder angelegt und erwirtschaften ihrerseits weitere Erträge. Über mehrere Jahrzehnte kann sich dadurch auch aus vergleichsweise kleinen regelmäßigen Beträgen ein erhebliches Vermögen entwickeln.
Damit will die Bundesregierung eine neue Generation stärker mit dem Thema private Altersvorsorge vertraut machen. Wer bereits als Jugendlicher erlebt, wie sich ein Depot über viele Jahre entwickelt, könnte später eher bereit sein, selbst für das Alter vorzusorgen.
Die Frühstartrente setzt damit auf zwei Effekte: früher Vermögensaufbau und frühe Finanzbildung.
Bericht: KA
Quelle: Bundesfinanzministerium
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