Fahrlehrergesetz: Reform verabschiedet – Wird der Führerschein bald günstiger?

05.11.2026

Was ändert sich beim Theorieunterricht, bei Sonderfahrten und Dokumentationen?

Darauf haben viele Fahrschüler, aber auch Fahrlehrer sehnsüchtig gewartet: Der Bundestag hat mit den Stimmen der CDU/CSU- und SPD-Fraktion am Donnerstag, 5. November 2026, eine Änderung des Fahrlehrergesetzes beschlossen. Damit sollen die Ausbildung und die Prüfung zum Führerschein entbürokratisiert, modernisiert und vor allem günstiger werden.

Der Grund für die Ungeduld bei Schülern und Lehrern: Patrick Schnieder, Vorgänger des aktuellen Bundesverkehrsministers Steffen Bilger, hatte in seiner Amtszeit eine entsprechende Reform angekündigt. Seither hielten sich angehende Führerschein-Absolventen mit Anmeldungen zurück – schließlich kostet die Ausbildung derzeit im Durchschnitt ca. 3.400 Euro. Sie wollten abwarten, bis die Preise sinken – und das bekamen die Fahrschulen finanziell zu spüren.

Nun muss der Bundesrat noch zustimmen, dann sollen ab Anfang 2027 die neuen Regeln greifen. Die Kosten könnten um mehrere hundert Euro, vielleicht sogar bis zu 1.000 Euro sinken, kündigte Bilger an.

 

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Wichtige Eckpunkte

Die Novelle des Fahrlehrergesetzes beruht auf der EU-Richtlinie 2005/36/EG, die nun in nationales Recht umgesetzt werden soll.

 

Die Präsenzpflicht für den Theorieunterricht entfällt. Zukünftig soll es möglich sein, sich das Wissen auch vollständig digital – etwa per App – anzueignen. Die einzelnen Fahrschulen können selbst entscheiden, ob und in welcher Form sie Theorieunterricht anbieten.

 

Außerdem werden das komplexe Bewertungssystem bei der Theorieprüfung vereinfacht und der Umfang des Fragenkatalogs reduziert. Fragen zur Verkehrssicherheit stehen bei der Prüfung aber weiterhin im Vordergrund.

 

Aktuell sind in Deutschland beim Pkw-Führerschein zwölf Sonderfahrten gesetzlich festgelegt, nämlich fünf Überland-, vier Autobahn- und drei Dunkelheitsfahrten. Künftig soll es keine Vorgaben mehr über die Anzahl geben. Wie viele Stunden erforderlich sind, soll nun von den Fähigkeiten des Fahrschülers und der Einschätzung der Fahrlehrer abhängen.

 

Eine Experimentierklausel im Gesetzentwurf erlaubt außerdem, dass Fahrschüler künftig unter der Anleitung von nahestehenden Personen, wie beispielsweise den Eltern, Fahrpraxis auf öffentlichen Straßen erwerben dürfen. Diese Fahrpraxis unter Anleitung ergänzt die praktische Ausbildung in der Fahrschule, sofern die Theorieprüfung bestanden ist.

 

Die Fahrschulen selber sollen durch die Streichung von Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten entlastet werden.

 

Fahrlehrerverband: Keine Abstriche bei der Verkehrssicherheit

Im Vorfeld hatte sich die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) geäußert. Viele Neuerungen werden in der Stellungnahme begrüßt, etwa die Flexibilisierung, die Digitalisierung, beschleunigte Verwaltungsverfahren, verlässliche Prüfungskapazitäten und die „kompetenzorientierte Ausbildungssteuerung“ (also die Orientierung am tatsächlichen Lernfortschritt beim Umfang der Ausbildungsfahrten).

 

Kritisch gesehen wurde dagegen die Möglichkeit zur Abschaffung der Präsenzpflicht. Der BVF fordert einen „verbindlichen Mindestumfang von sechs Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten in Präsenz in einer Fahrschule“, denn: „Die theoretische Fahrausbildung vermittelt mehr als Regelwissen. Sie soll verantwortungsbewusstes Handeln, realistische Selbsteinschätzung, Gefahrenbewusstsein und Rücksichtnahme entwickeln. Dafür sind der persönliche Austausch, die gemeinsame Bearbeitung von Verkehrssituationen und die unmittelbare Rückmeldung durch qualifizierte Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer von besonderer Bedeutung. Digitale Lernangebote können die Ausbildung sinnvoll ergänzen und flexibler gestalten. Aus Sicht der BVF ersetzen sie jedoch nicht sämtliche pädagogischen Funktionen des Präsenzunterrichts.“

 

Auch bei den besondere Ausbildungsfahrten sollte es keine Kürzungen geben, denn: „[sie] leisten einen wesentlichen Beitrag zur sicheren Vorbereitung auf Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten. Die dabei zu erwerbenden Fähigkeiten dürfen durch eine Flexibilisierung der Ausbildung nicht abgeschwächt werden.“

Und auch die Laienausbildung wird abgelehnt.https://dserver.bundestag.de/btd/21/089/2108979.pdf

 

Und wird die Reform nun den Unterricht günstiger machen? Dazu schreibt der BVF: „Kostensenkungen müssen durch bessere Abläufe und geeignete Ausbildungsstrukturen erreicht werden. Abstriche bei sicherheitsrelevanten Kompetenzen dürfen hierfür nicht in Kauf genommen werden.“ Soll heißen: Bei der Ausbildung am Steuer soll nicht gespart werden. Wer länger braucht, um sich sicher im Verkehr zu bewegen, soll auch entsprechend länger qualifiziert werden.

 

Bericht: KA

Foto: M.Spiske/Pixabay

 

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