
Energieverbrauch: Werden nicht-effiziente Gebäude nach 2030 wertlos?
Verband Haus & Grund befürchtet: ‚Oma ihr klein Häuschen ist der Ampelregierung kein schützenswertes Gut mehr‘
Mit energetischer Sanierung befassen sich Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer schon seit langer Zeit. Und das Thema drängt, denn: Die Europäische Kommission will energetische Mindeststandards für Bestandsgebäude (MEPS) einführen.
Nun lässt ein Punkt darunter den Verband Haus & Grund aufhorchen: Der Richtlinienentwurf gibt u.a. vor, dass Bestandswohngebäude bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse F im Energieausweis vorweisen müssen.
Das bedeutet: ein jährlicher Energieverbrauch pro Quadratmeter von 160 bis 199 kWh (abgekürzt: kWh/m2 a).
Bis 2033 soll sogar die Klasse E erreicht werden.
Bis 2050 müssen die Immobilien komplett „klimaneutral“ sein.
Und auch die Bundesregierung werkelt gerade an der Umsetzung für Deutschland.
Haus & Grund-Präsident: „Wer nicht modernisiert, kann Immobilie nicht mehr vermieten oder verkaufen“
Energie sparen, effizienter bauen, bzw. sanieren, Klima und Umwelt schonen – darauf stellen sich die Menschen derzeit ein. Für Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund, gehen die Pläne aber offenbar zu weit. In einem Kommentar, der in mehreren regionalen Ausgaben der Verbandszeitschrift erschienen ist (u.a. Düsseldorf und Umgebung, 01/2023, und Saarland, Februar 2023) schreibt er:
„Es soll völlig unerheblich sein, ob Eigentümerinnen und Eigentümer sich die Modernisierung leisten können oder ob diese mit der Miete finanziert werden kann (…) Und wer nicht modernisiert, darf das Haus möglicherweise ab 2030 weder vermieten noch verkaufen! (...) Die Folge: ein dramatischer Wertverlust (...) Dies wäre die größte Vernichtung von Immobilienwerten seit dem Zweiten Weltkrieg und ein Verlust der Altersvorsorge für Millionen von Eigentümerinnen und Eigentümern! Oma ihr klein Häuschen ist der Ampel-Regierung ganz offensichtlich kein schützenswertes Gut mehr.“
Wir fragen noch einmal nach.
Das Bundeswirtschaftsministerium antwortet uns: "Die Bundesregierung erarbeitet zur Zeit ein Konzept zur Sanierung von Bestandsgebäuden, ein Gesetzesentwurf mit konkreten Vorgaben existiert hierzu noch nicht. Hierbei werden u.a. die europäischen Vorgaben aus der EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) umgesetzt. Auch werden parallel flankierende Maßnahmen und Ausnahmen erwogen, die eine Unterstützung bedürftiger Personenkreise gewährleisten sollen. Im Übrigen ist geplant, das Konzept konsultieren zu lassen und es u.a. mit der Öffentlichkeit und Verbänden zu diskutieren."
Der Bundesverband Haus & Grund erläutert uns den Sachverhalt aus seiner Sicht genauer: „Die EU-Mitgliedstaaten sind gehalten, (...) weitere Maßnahmen darzulegen, um den klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 sicherzustellen. Die EU-Kommission behält sich selbst zusätzlich vor, weitere Vorgaben zu machen, denn 2027 steht die Richtlinie erneut zur Überprüfung an. Der Rat möchte im gesamten Gebäudebestand bis 2033 ein D erreichen“, sagt uns Inka-Marie Storm, Chefjustiziarin bei Haus & Grund Deutschland. „Deutschland hat sich außerdem verpflichtet, Klimaneutralität bereits bis 2024 zu erreichen. Die Bundesregierung hat in ihren Eckpunkte Klimaschutz Sofortprogramm verlauten lassen, dass sie die MEPS noch in dieser Legislaturperiode in deutsche Recht umsetzen werde.“
Und was bedeutet das nun für „Oma ihr klein Häuschen“?
Übertreibt der Haus & Grund-Präsident jetzt nicht ein bisschen? Werden Häuser wirklich wertlos, wenn sie nicht genug Energie einsparen? Außerdem: Die Klasse F ist außerdem die vorletzte Klassenstufe und erfüllt immer noch die Mindeststandards bei der Energieeffizienz.
„Wie das Ganze umgesetzt werden wird, ist noch nicht ganz klar“, sagt die Juristin Inka-Marie Storm von Haus & Grund. „Vermutlich wird es auf eine Ausgleichsabgabe bei Nichterfüllung des vorgeschrieben energetischen Zustands raus laufen. Denn anders als in den früheren Überlegungen der EU-Kommission, dass Gebäude bestimmte Energiemindestanforderungen im Zeitpunkt des Verkaufs oder der Vermietung erfüllen müssen, sind die MEPS – jedenfalls nach dem Kommissionsentwurf – für jedes einzelne Gebäude verbindlich.“
Wohneigentümerinnen und -eigentümer sollten also wachsam bleiben – und sich in jedem Fall Gedanken über energetische Sanierung machen, sofern noch nicht geschehen.
Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: catalby/123rf
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