Empfehlungen der Rentenkommission: Das könnte sich für Millionen von Menschen ändern

23.06.2026

Diese 33 Maßnahmen sollen das System komplett umkrempeln – Nun muss der Bundestag entscheiden

Es ist in der Tat ein Mammutprojekt von historischer Dimension. Nichts weniger als das altlanggediente, aber nicht mehr wirklich funktionierende deutsche Rentensystem komplett umzukrempeln, das hat sich die Bundesregierung vorgenommen.
Nach monatelangem Brainstorming hat nun die Rentenkommission am 23. Juni 2026 ihre Empfehlungen für eine ihrer Meinung nach zukunftsfeste sichere Rente vorgestellt.

Einiges ist bereits Tage vorher durchgesickert, jetzt ist es offiziell

 

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Das sind die Empfehlungen

Insgesamt 33 Punkte umfasst der Katalog, hier kurz zusammengefasst:

  • Einführung einer Nettoersatzquote (Ersatzrate nach Steuern) als zusätzliche Messgröße. Anhand typisierter Modellfälle (z.B. Durchschnittsverdienende, Geringverdienende) und für unterschiedliche Rentenzugangsjahrgänge soll dargestellt werden, wie viel Prozent des letzten verfügbaren Nettoeinkommens im Erwerbsleben durch das verfügbare Nettoeinkommen im Ruhestand ersetzt wird. Die Nettoersatzquote soll sowohl für die obligatorische erste Säule, als auch als Gesamtversorgungsniveau im Zusammenspiel mit der freiwilligen zusätzlichen Altersvorsorge und sozialpolitischen Maßnahmen, ausgewiesen werden.
  • Nettoersatzquote soll auf mindestens 70 Prozent nach Steuern angesetzt werden
  • Datenbasis und Renten-Monitoring verbessern.
  • Ausbau der Digitalen Rentenübersicht und mehr Finanzbildung.
  • Rentenalter ab 2031 an steigende Lebenserwartung koppeln, sodass sich die Änderungen der Lebenserwartung im Verhältnis 2:1 auf die Erwerbs- und die Rentenphase aufteilen. So könnte die Regelaltersgrenze im Zeitraum zwischen 2031 und 2041 schrittweise um etwa sechs Monate von 67 auf 67,5 Jahre angehoben werden.
  • Abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte abschaffen.
  • Keine Rente allein nach Anzahl der Beitragsjahre.
  • Altersgrenze für langjährig Versicherte von 63 auf 64 Jahre erhöhen.
  • Umrechnungsfaktoren bei vorgezogenem bzw. aufgeschobenem Renteneintritt (Abschläge bzw. Zuschläge) weiterhin regelmäßig anpassen.
  • Prävention stärken, Erwerbsminderungsrenten reformieren, Wiedereinstieg erleichtern.
  • Hinterbliebenenversorgung an heutige Lebensrealitäten anpassen.
  • Rehabilitation ausbauen und bedarfsgerecht finanzieren.
  • Altersteilzeit von 55 auf 58 Jahre anheben, Blockmodell abschaffen.
  • Rentenanpassungen wieder stärker an Demografie und Erwerbstätigkeit koppeln.
  • Kapitalgedeckte Altersvorsorge stärken.
  • Dazu: Übergangszuschläge für erste Jahrgänge der Kapitalrente einführen.
  • Gesetzliche Kapitalrente mit individuellen Kapitalmarktkonten einführen.
  • Frühstart-Rente mit der Kapitalrente verzahnen.
  • Einheitlichen Beitragssatz und bisherige Beitragsbemessungsgrenze beibehalten.
  • Mehr Transparenz bei staatlich finanzierten Rentenleistungen: Die Kommission empfiehlt eine klare Abgrenzung und Prüfung, welche der nicht beitragsgedeckten Leistungen innerhalb der Versichertengemeinschaft der GRV zu tragen sind.
  • Verdeckte Altersarmut bekämpfen und Sozialleistungen vereinfachen, um Existenzminimum zu sichern.
  • Höhere Freibeträge für Rentner mit eigenen Beitragsleistungen.
  • Zwangsverrentung von Langzeitarbeitslosen mit Abschlägen durch das Jobcenter wieder abschaffen.
  • Einheitliche Erwerbstätigenversicherung auch für Selbständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften.
  • Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen.
  • Reformen auch auf die Beamtenversorgung übertragen.
  • Bundestags- und Landtags-Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung aufnehmen.
  • Vorstände von Aktiengesellschaften mit einbeziehen.
  • Auch Minijobber vollständig in die Rentenversicherung integrieren.
  • Mehr Betriebliche Altersvorsorge .
  • Betriebsrenten durch Bürokratieabbau, Portabilität, Rechtssicherheit, Kostenverteilung und Geringverdienerförderung attraktiver machen.
  • Reformen der privaten Altersvorsorge kontinuierlich überprüfen.
  • Deutsche Rentenversicherung moderner, effizienter und bürgernäher aufstellen.

 

Was das nun konkret bedeutet

Es war im Vorhinein klar, dass diese Maßnahmen für viele Menschen schmerzhaft sein werden, sollten sie umgesetzt werden.
Konkret bedeutet dies also unter anderen: Beschäftigte müssen länger arbeiten, sogar über 67 Jahre hinaus, die abschlagsfreie „Rente mit 63“ wird es nicht mehr geben.

Auch Selbstständige, Abgeordnete, Vorstände von Aktiengesellschaften und Beamte sollen einzahlen – werden aber später dann auch entsprechend ausbezahlt.

Die gesetzliche Rente reicht nicht mehr. Diese Erkenntnis gibt es bereits seit Jahren, wurde aber immer tabuisiert. Die Altersversorgung soll mit Erträgen aus dem Kapitalmarkt aufgestockt werden – ein Thema, mit dem sich viele Arbeitnehmende noch nicht beschäftigt haben und jetzt wohl anfreunden müssen.

Zusätzlich sollen aber auch Betriebsrenten gestärkt werden.

Um Altersarmut vorzubeugen, sollen höhere Freibeträge und ein vereinfachter Zugang zu Leistungen möglich werden. Ob das wirklich gelingt?

 

Es sind aus Sicht von Experten notwendige Schritte, für Gewerkschaften und Sozialverbände hingegen ein "Kahlschlag“.  

Nach der Sommerpause soll nun der Deutsche Bundestag aus diesen Vorschlägen ein Gesamtpaket schnüren.

In seltener Einmütigkeit haben Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) kurz nach der Vorstellung bereits angekündigt, die Vorschläge als Gesamtpaket "vollständig" umzusetzen. "Es ist allerhöchste Zeit. Nichtstun ist keine Option", sagte der Kanzler. Diskussionen, bzw. "Rosinenpicken" um einzelne Punkte, wie sonst üblich, soll es wohl demnach nicht geben, ergänzte Bas.

 

Bericht: KA
Foto: anzeiger24.de

 

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