EEG-Novelle: Mehr Markt, weniger Förderung – Kritik von Klimaforschern und Umweltschützern

30.07.2026

Bundeskabinett beschließt neue Eckpunkte: Erneuerbare Energien Ja, müsse aber "sicher und bezahlba" sein

Das Bundeskabinett hat am 29. Juli eine umfassende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sowie ein neues Netzanschlusspaket beschlossen. Nach Darstellung der Bundesregierung sollen beide Gesetze den Ausbau erneuerbarer Energien künftig stärker am tatsächlichen Bedarf des Stromnetzes ausrichten und gleichzeitig die Kosten der Energiewende begrenzen. Die Klimaziele bleiben zwar unverändert bestehen, doch der Weg dorthin soll künftig stärker marktwirtschaftlich organisiert werden. Die Pläne stoßen jedoch auf deutliche Kritik von Wissenschaftlern und Umweltverbänden.

 

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Die wichtigsten Änderungen

Die Bundesregierung hält an ihrem Ziel fest, bis zum Jahr 2030 rund 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Gleichzeitig soll der Ausbau von Wind- und Solaranlagen künftig stärker danach erfolgen, wo das Stromnetz zusätzliche Kapazitäten aufnehmen kann.

 

Zu den wichtigsten Änderungen gehören:

  • Es werden zusätzliche 12 GW Wind an Land ausgeschrieben. Dieser zusätzliche Ausbau soll dort stattfinden, wo er gebraucht wird. Von diesen Bedingungen soll vor allem der Süden profitieren. 

  • Bioenergie – also Energie aus natürlichen Rohstoffen wie Holz, Pflanzen oder biogenen Abfällen – soll Wind- und Sonnenenergie flexibel und planbar ergänzen. Dafür sollen die Ausschreibungsmengen bis 2032 fortgeschrieben und ein neues Ausbauziel bis 2035 gesetzt werden

  • Bei der Solarenergie setzt die Bundesregierung stärker auf kostengünstigere Freiflächenanlagen und vereinheitlicht die Förderung. Die Einspeiseleistung kleiner und mittlerer PV-Dachanlagen soll auf 50 Prozent begrenzt werden, um Mittagsspitzen im Einspeiseprofil zu vermeiden. Anlagenbetreiber sollen damit otiviert werden, mehr Eigenverantwortung zu erbringen und Speicherplätze anzubauen.

  • Die Direktvermarktung von Solarenergie soll gestärkt werden: Künftig werden neue Anlagen grundsätzlich mit Hilfe von "intelligenten Messsystemen und Steuerungseinrichtungen" in den Markt integriert und orientieren sich an "Preissignalen". Um dies zu ermöglichen, wird ein schrittweiser Übergang weg von einer festen Einspeisevergütung angeregt.

  • Kleine wirtschaftliche Anlagen unter 25 Kilowatt sollten grundsätzlich "nicht dauerhaft auf Kosten der Steuerzahler gefördert werden". Stattdessen sollen sie sich eigenständig auf dem Markt etablieren. Der Staat soll dazu eine Starthilfe in Form eines vierjährigen Direktvermarktungsbonus gewähren. 

 

Parallel dazu verabschiedete das Kabinett ein Netzanschlusspaket. Ziel ist es, den Ausbau von Stromnetzen besser mit dem Zubau neuer Anlagen zu koordinieren. Große Batteriespeicher, Rechenzentren oder Wind- und Solarparks sollen bevorzugt dort entstehen, wo ausreichend Netzkapazitäten vorhanden sind.

Außerdem sollen Betreiber neuer Anlagen in Regionen mit häufigen Netzengpässen künftig teilweise auf Entschädigungen verzichten müssen, wenn ihre Anlagen zur Stabilisierung des Stromnetzes abgeregelt werden. Damit will die Bundesregierung die sogenannten Redispatch-Kosten senken, die zuletzt mehrere Milliarden Euro jährlich verursacht haben.

 

Warum die Bundesregierung die Reform für notwendig hält

Nach Auffassung der Bundesregierung ist der bisherige Ausbau der erneuerbaren Energien teilweise schneller erfolgt als der Ausbau der Stromnetze. Dadurch entstehen zunehmend Engpässe, weil erzeugter Strom nicht überall dorthin transportiert werden kann, wo er benötigt wird.

Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche sprach deshalb von einem "Paradigmenwechsel". Erstmals werde systematisch berücksichtigt, an welchen Standorten neue Anlagen für das Stromnetz sinnvoll seien. Ziel sei eine Energieversorgung, die gleichzeitig klimafreundlich, sicher und bezahlbar bleibt.

Nach Ansicht der Bundesregierung soll das EEG deshalb von einem überwiegend staatlich geförderten System zu einem stärker marktorientierten Investitionsrahmen weiterentwickelt werden. Dadurch sollen langfristig die Energiekosten sinken, Investitionen effizienter werden und die Versorgungssicherheit steigen.

 

Für Klimaforscher Mojib Latif ist der Beschluss ein "Rückschritt"

Der Klimaforscher Mojib Latif bewertet die Reform deutlich kritischer. In einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung bezeichnet er den Kabinettsbeschluss als "Rückschritt" für den Klimaschutz und sieht auch keinen Nutzen für die Energiesicherheit: "Wenn es keinen Verlass auf Einnahmen gibt, werden die Investitionen in neue Wind-und Solarparks einbrechen. Damit wird der Ausbau der erneuerbaren Energien wieder gebremst, dabei müsste er beschleunigt werden", sagt der Wissenschaftlicher vom Kieler Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung. Auch der Abbau der Einspeisevergütung für private Solaranlagen werde "zum Hemmschuh der Energiewende".

Latif warnt außerdem, dass die Bundesregierung insgesamt beim Klimaschutz an Tempo verliere: "Der Beschluss passt leider ins Bild dieser Bundesregierung, bei den Bemühungen zum Klimaschutz Schritt für Schritt nachzulassen. Die CO2-Bepreisung wird eingefroren, das europäische Verbrenner-Aus wurde auf Betreiben Deutschlands geschleift. Das alles mag manche Wähler und Industriearbeiter freuen. Aber der Kurs geht ganz klar auf Kosten unserer Zukunftsfähigkeit, denn die stärken wir nur mit erneuerbaren Energien und Innovationen."

 

Deutschen Umwelthilfe warnt vor neuen Hürden für dezentrale Energiewende

Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) lehnt wesentliche Teile der Reform ab. Nach Ansicht des Umweltverbandes entstehen neue Hürden für Bürgerenergieprojekte und den dezentralen Ausbau erneuerbarer Energien.

Besonders kritisch bewertet die DUH den geplanten Wegfall der Förderung für neue kleinere Photovoltaikanlagen auf Hausdächern. Davon seien insbesondere private Hauseigentümer, Mieterstromprojekte, Bürgerenergiegesellschaften und das Handwerk betroffen. Auch die verpflichtende Direktvermarktung hält der Verband für viele kleinere Anlagen wirtschaftlich und organisatorisch kaum umsetzbar.

Beim Netzanschlusspaket kritisiert die DUH zudem, dass die Folgen des langsamen Netzausbaus teilweise auf Betreiber von Wind- und Solaranlagen verlagert würden. Statt neuer Einschränkungen fordert der Verband bundesweit einheitliche Verfahren, verbindliche Fristen für Netzanschlüsse und wirksamere Maßnahmen gegen Verzögerungen.

 

Wie geht es weiter?

Mit dem Kabinettsbeschluss ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Beide Gesetzentwürfe werden nun im Bundestag beraten und können dort noch geändert werden. Erst nach Zustimmung von Bundestag und – soweit erforderlich – Bundesrat können die neuen Regelungen in Kraft treten.

 

Quelle: Bundesregierung / NOZ / DUH

bearb: KA

Foto: KI generiert

 

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