E-Scooter-Unfälle: Jetzt sollen die Verleiher mithaften
10.07.2026Bundestag beschließt Neuregelung: Was sich für Millionen Nutzer und Flottenbetreiber ändert
Für die einen sind sie ein komfortables Fortbewegungsmittel. Für andere eine „Plage“ im Stadtverkehr: In vielen Citys von Groß-, aber auch Klein-Städten gehören E-Scooter mittlerweile zum „normalen“ Erscheinungsbild. Doch gibt es bekanntermaßen immer wieder Beschwerden und Unglücksfälle. Dabei sind meistens nicht die Fahrzeuge das Problem, sondern die Nutzerinnen und Nutzer. Und meistens cruisen die nicht auf eigenen E-Scootern, sondern leasen diese für ihre kurzen Trips bei Verleihfirmen. Und eben da will die Bundesregierung nun ansetzen, um unkorrektes Verhalten etwas zu steuern: Die Anbieter sollen verstärkt in die Haftungspflicht genommen werden, wenn ihre Kundschaft mit den ihnen zur Verfügung gestellten Gefährten einen Unfall verursachen – etwa durch ein „falsches Parken“.
Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Juli 2026, ein Gesetz „zur Haftung bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr“ beschlossen – mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Die Linke. Die AfD-Fraktion votierte dagegen, Bündnis 90 Die Grünen enthielten sich.
Zahl der Unfälle gestiegen: Wer wirtschaftliche Vorteile genießt, soll Risikokosten einpreisen
„Die wirtschaftlichen Vorteile dieser Angebote werden im Wesentlichen von den Flottenbetreibern als Fahrzeughaltern gezogen“, begründet die Bundesregierung die Maßnahme. „Dann erscheint es folgerichtig, dass derjenige, der durch eine Aktivität Vorteile genießt (hier der Halter), korrespondierend das dadurch ausgelöste Risiko tragen sollte.“
Bedeutet nun: Die Flottenbetreiber von Elektrokleinstfahrzeugen sollen umfassender als zuvor die Kosten der durch ihre Fahrzeuge verursachten Schäden „auf der Kostenseite ihres Geschäftsmodells berücksichtigen (also einpreisen, Anm.d.Red.)“, heißt es weiter. „Für Fahrerinnen und Fahrer von Elektro-Scootern gilt künftig eine Haftung für ‚vermutetes Verschulden‘. Sie haften dann, wenn sie sich nicht entlasten können.“
Damit sollen für Unfälle mit E-Scootern künftig die gleichen Haftungsregeln wie für Unfälle mit anderen Kraftfahrzeugen, wie zum Beispiel Autos, gelten.
Mehr Rechtssicherheit für Geschädigte
Geschädigte mussten bisher für die Geltendmachung ihrer Schadensersatzansprüche ein Verschulden der Verursacher darlegen und beweisen.
Dazu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Susanne Hierl: „Nach einem Unfall bleiben Geschädigte bislang aber zu oft auf ihrem Schaden sitzen. Denn bisher haftet in der Regel nur die Fahrerin oder der Fahrer. Gerade bei Mietrollern lässt sich nachträglich häufig nicht mehr feststellen, wer gefahren ist und den Roller gefährlich abgestellt hat. Das ist ungerecht. (…) Die Neuregelung stärkt die Rechte der Geschädigten und sorgt für mehr Fairness im Straßenverkehr.“
Der Verbraucherschutzbeauftragte der Fraktion, Sebastian Steineke, ergänzt: „Wir schließen eine Schutzlücke im Haftungsrecht. Wer durch einen E-Scooter geschädigt wird, soll künftig seine berechtigten Schadensersatzansprüche einfacher und verlässlicher durchsetzen können. Das stärkt den Opferschutz und sorgt für mehr Rechtssicherheit. (…) Das Gesetz schafft einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Geschädigten und den berechtigten Belangen der Halter. Es verbessert den Opferschutz, ohne die bewährten Grundsätze des Straßenverkehrshaftungsrechts zu verändern.“
Seit Juni 2019 sind elektrische Tret- und Stehrollern für den Verkehr zugelassen. Mit der Zahl der Nutzungen sei auch die Zahl der Unfälle gestiegen: von 5.860 im Jahr 2020 auf 12.509 im Jahr 2024, erklärt die Bundesregierung. Die Versicherungswirtschaft hätten im Jahr 2020 noch 1.150 Drittschäden reguliert, im Jahr 2023 waren es bereits 5.000 Schadensfälle.
Ob dies auch eine Verhaltensänderung bewirkt, bleibt abzuwarten.
Bericht: KA
Foto: anzeiger24.de
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