E-Auto-Förderung reloaded: Staat unterstützt Anschaffung mit neuem Booster

19.01.2026

Zuschuss für jeden Stromer: Wird E-Mobilität jetzt bezahlbarer?

Vor rund zwei Jahren noch hatte der damalige Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) für Irritationen gesorgt, weil er abrupt die Förderung für die Anschaffung von E-Fahrzeugen stoppte. Grund war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass 60 Milliarden Euro aus der Corona-Hilfe nicht für Klimaschutzmaßnahmen verwendet werden dürfen.

„Das hat der Automobilindustrie massiv geschadet und die Verunsicherung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern verstärkt“, sagt nun Esra Limbacher, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion. Nun aber will die SPD, die mittlerweile wieder mitregiert, diesen „Fehler“ rückgängig machen. Der sozialdemokratische Bundesumweltminister Carsten Schneider präsentierte am 19. Januar 2026 die Neuauflage eines Förderungsprogramms für Privatpersonen: Bei Neuzulassungen von Elektroautos oder bestimmten Plug-in-Hybriden, rückwirkend zum 1. Januar 2026, können Fördermittel in Höhe von 1.500 bis 6.000 Euro beantragt werden. Das Förderprogramm sei sozial gestaffelt und berücksichtige Familiengröße, Einkommen und Fahrzeugtyp, so der Minister.

 

Banner-anzeiger24-de-news-2026

 

Förderpaket für 800.000 Elektroautos

Mit dem "Reload" stehen 3 Milliarden Euro für voraussichtlich 800.000 Fahrzeuge im Zeitraum 2026 bis 2029 bereit.

 

Die Eckpunkte auf einen Blick

  • Förderung gilt für Kauf oder Leasing eines Neufahrzeugs mit einem rein batterie-elektrischen Antrieb oder bestimmte Fahrzeuge mit einem Plug-In-Hybrid-Antrieb beziehungsweise Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Reichweitenverlängerer ("Range-Extender").
  • Förderungshöhe (Basis):
    3.000 Euro für reine Elektrofahrzeuge
    1.500 Euro für Plug-in-Hybride oder Range-Extender mit nicht mehr als 60 Gramm CO2 Ausstoß pro Kilometer bzw. elektrischer Reichweite von mindestens 80 Kilometern
  • Zusatzförderung nach sozialer Staffelung:
    Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen, bzw. 4.800 Euro bei ledigen Personen und 5.400 Euro bei Ehepaaren monatlich. Die Einkommensgrenze erhöht sich um 5.000 Euro je Kind auf bis zu 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.
    Für Haushalte mit maximal 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen gibt es einen Aufschlag auf die Basisförderung von 1.000 Euro, für Haushalte mit maximal 45.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von weiteren 1.000 Euro.
    Pro Kind erhöht sich die Fördersumme um 500 Euro, insgesamt um maximal 1.000 Euro.
    Je nach Fahrzeugart, Familiengröße und Einkommen ist somit eine Förderung zwischen 1.500 Euro und 6.000 Euro möglich.
  • Alle geförderten Fahrzeuge müssen mindestens 36 Monate gehalten werden.
  • Antragstellung möglich bis ein Jahr nach der Zulassung 

 

Bundesumweltminister Schneider sieht in dem Programm einen Anreiz für die deutsche Automobilwirtschaft: Rund 80 Prozent der 2025 neu zugelassenen Elektrofahrzeuge stammen aus europäischer Produktion. Mit der Förderung sollen insbesondere Familien und einkommensschwächere Haushalte die Chance erhalten, auf emissionsarme Fahrzeuge umzusteigen.

 

Quelle: BMUKN
bearb.: KA
Foto: F.Müller/Pixabay

 

Weitere Nachrichten gibt es unter www.anzeiger24.de und Deutschland-News

 

Du hast einen Tipp, eine Anregung, zu welchem Thema wir einmal recherchieren sollten?

Schreib uns an [email protected]. Deine Zuschrift wird streng vertraulich behandelt!

 


Ihr wollt uns Eure Meinung sagen? Gerne per Mail an

[email protected]

oder als Kommentar bei Facebook
unter DeinHilden, DeinLangenfeld, DeinMonheim, DeinHaan oder DerLeverkusener.

Euch hat unser Beitrag gefallen? Dann liked und teilt ihn gerne.