Corona-Maskendeal: Millionenklage gegen Bund abgewiesen

22.07.2026

Landgericht Bonn sieht keinen Kaufvertrag zwischen Lieferanten und Bundesgesundheitsministerium

Jahrelang haftete diese Affäre wie ein Schatten an Jens Spahn (CDU): Die Maskenbeschaffung während der Corona-Pandemie gehört zu den umstrittensten Entscheidungen seiner Amtszeit als Bundesgesundheitsminister. Nun gibt es zumindest juristisch eine Entlastung für den Bund und den damaligen Minister: Das Landgericht Bonn hat eine Schadenersatzklage im Zusammenhang mit den Maskengeschäften des Bundes abgewiesen. Ein Hamburger Unternehmen, das von Spahn einen milliardenschweren Lieferauftrag erhalten haben wollte, scheiterte mit seiner Forderung von insgesamt rund 447 Millionen Euro. Das Gericht entschied, dass zwischen den Parteien kein rechtswirksamer Kaufvertrag zustande gekommen sei.

Für den Bund bedeutet das Urteil zunächst eine finanzielle Entlastung. Zugleich ist es jedoch nur ein Etappensieg: Deutschlandweit laufen weiterhin zahlreiche Verfahren, in denen Unternehmen Ansprüche in Milliardenhöhe geltend machen.

 

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Streit um 350 Millionen Schutzmasken

Die Klägerin, die Hamburger Pure Fashion Agency, hatte dem Bund vorgeworfen, mit der Lieferung von mehr als 350 Millionen Schutzmasken beauftragt worden zu sein. Nach Angaben des Unternehmens soll Spahn den Auftrag in einem Telefonat persönlich bestätigt haben. Anschließend sei über E-Mails und weitere Gespräche die Lieferung vorbereitet worden.

Zu einer schriftlichen Vertragsunterzeichnung kam es jedoch nie.

Stattdessen erhielt später die Schweizer Firma Emix den Zuschlag für umfangreiche Maskenlieferungen. Doch auch dieser Auftrag wurde zum Politikum.

Das Hamburger Unternehmen sah darin einen Vertragsbruch und verlangte vom Bund 287 Millionen Euro Schadenersatz sowie weitere rund 160 Millionen Euro an Zinsen.

 

Gericht: Kein Vertrag zustande gekommen

Das Landgericht Bonn folgte der Argumentation der Kläger nicht.

Nach Auffassung der Richter belegten Telefonate und E-Mail-Korrespondenz zwar ernsthafte Vertragsverhandlungen. Für einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag hätten diese Kontakte jedoch nicht ausgereicht.
Damit müsse der Bund in diesem Verfahren keine Entschädigung zahlen. Das Unternehmen bleibt also wohl auf seinen Kosten sitzen.

 

Die Klägerseite hat bereits angekündigt, das Urteil prüfen zu lassen. Es gilt als wahrscheinlich, dass der Fall in der nächsten Instanz vor dem Oberlandesgericht Köln weiterverhandelt wird.

 

Die Maskenbeschaffung bleibt ein Milliardenproblem

Das Urteil beendet die juristische Aufarbeitung der Maskenbeschaffung keineswegs.

Während der ersten Corona-Welle im Frühjahr 2020 kaufte das Bundesgesundheitsministerium unter Leitung von Jens Spahn insgesamt rund 5,7 Milliarden Schutzmasken für etwa 5,9 Milliarden Euro ein.

Die damalige Situation war außergewöhnlich: Weltweit herrschte ein dramatischer Mangel an Schutzausrüstung, Lieferketten waren unterbrochen und Regierungen standen unter enormem Zeitdruck, medizinisches Personal und Bevölkerung möglichst schnell zu versorgen.

Im Nachhinein erwiesen sich jedoch große Teile der Beschaffung als deutlich überdimensioniert. Nur rund 2 Milliarden Masken wurden tatsächlich verteilt. Milliarden weiterer Exemplare wurden eingelagert, liefen ab oder mussten später vernichtet werden.

 

Weitere Klagen mit Milliardenrisiken

Hinzu kommt: Nachdem sich auf Ausschreibungen des Bundes über 700 Unternehmen gemeldet hatten, änderte das Gesundheitsministerium später Lieferbedingungen, verkürzte Fristen oder beanstandete Qualitätsmängel. Zahlreiche Lieferanten sahen darin unzulässige Vertragsverstöße und reichten Klagen ein.

Nach Angaben aus den laufenden Verfahren summieren sich die geltend gemachten Forderungen auf rund 2,3 Milliarden Euro. Einschließlich möglicher Zinsen sowie Gerichts- und Verfahrenskosten könnte das finanzielle Risiko auf bis zu 3,5 Milliarden Euro anwachsen.

Mehr als 100 Verfahren sind bundesweit weiterhin anhängig.

 

Mit der Klageabweisung ist dem Bund in einem Einzelverfahren zunächst ein erheblicher finanzieller Schaden erspart geblieben. Ob dies auch für die zahlreichen weiteren Masken-Prozesse gilt, werden erst die kommenden Jahre zeigen.

 

Entlastung für Spahn – doch seine Politikerkarriere ist ohnehin beendet

Für Jens Spahn kommt das Urteil zu einem Zeitpunkt, an dem seine politische Zukunft ohnehin vorerst beendet ist.

Der CDU-Politiker, der nach seiner Zeit als Gesundheitsminister später CDU-Fraktionschef im Bundestag wurde, geriet zuletzt auch wegen einer privaten Entscheidung unter Druck. Spahn und sein Ehemann nahmen ein Kind über eine Leihmutterschaft in den USA an.

Die Debatte darüber war besonders sensibel, weil Spahn sich in der Vergangenheit als Christdemokrat kritisch gegenüber Leihmutterschaft geäußert hatte. Die dadurch ausgelöste politische Diskussion trug mit dazu bei, dass der Druck auf ihn innerhalb der Partei zunahm. Schließlich gab Spahn sein Amt als CDU-Fraktionsvorsitzender auf.

Das Urteil im Maskenverfahren verschafft ihm zwar juristisch Rückenwind – die politische Aufarbeitung seiner Entscheidungen und Positionen dürfte ihn weiter begleiten.

 

Quelle: tagesschau / Deutschlandfunk
bearb.: KA
Fotos: anzeiger24.de / bellahu123/Pixabay / qimono/Pixabay

 

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