Bundestag stärkt das Recht auf Reparatur – längere Gewährleistung und neue Pflichten für Hersteller

25.06.2026

Regierung setzt EU-Verordnung zum Verbraucherschutz um

Der Bundestag in Berlin hat am Donnerstagabend, 25. Juni 2026, den Weg für ein stärkeres Recht auf Reparatur frei gemacht. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen verabschiedete das Parlament am Donnerstag ein Gesetz, das eine entsprechende EU-Richtlinie in deutsches Recht umsetzt. Ziel ist es, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern, Elektroschrott zu vermeiden und Verbraucher stärker dazu zu bewegen, defekte Geräte reparieren zu lassen statt sie vorschnell zu ersetzen.

 

Kern der Neuregelung ist eine Stärkung der Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Gewährleistungsfall. Künftig sollen Händler Mängel innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für Kunden beseitigen. Während der Reparatur können sie kostenlos ein Ersatzgerät zur Verfügung stellen. Dabei darf es sich auch um ein generalüberholtes Produkt handeln. Entscheidet sich der Kunde statt einer Neulieferung ausdrücklich für ein überholtes Gerät, ist auch dies künftig zulässig.

 

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Nachhaltigkeitsgedanke: Lieber reparieren als neu kaufen

Ein wesentlicher Anreiz für Reparaturen ist die Verlängerung der Gewährleistungsfrist: Wird ein defektes Produkt repariert, verlängert sich die gesetzliche Gewährleistung um weitere zwölf Monate. Damit soll verhindert werden, dass Verbraucher aus Sorge vor einem baldigen Ablauf ihrer Ansprüche lieber einen Austausch als eine Reparatur verlangen.

 

Neu ist außerdem eine gesetzliche Reparaturverpflichtung für Hersteller auch außerhalb der Gewährleistungszeit. Sie soll sicherstellen, dass bestimmte Produkte grundsätzlich repariert werden können und Verbraucher nicht allein deshalb ein neues Gerät kaufen müssen, weil der Hersteller keinen Reparaturservice mehr anbietet.

 

Mit dem Gesetz setzt Deutschland Vorgaben der Europäischen Union um. Die sogenannte Recht-auf-Reparatur-Richtlinie ist Teil des Europäischen Grünen Deals und soll nachhaltigen Konsum sowie die Kreislaufwirtschaft fördern. Da es sich um eine Vollharmonisierung handelt, dürfen die EU-Mitgliedstaaten weder strengere noch weniger weitgehende Verbraucherschutzregelungen erlassen.

 

Neben dem Gesetz verabschiedete der Bundestag auch eine Entschließung mit weiteren Prüfaufträgen an die Bundesregierung. So soll untersucht werden, ob Reparaturen künftig steuerlich begünstigt werden können – etwa durch eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Reparaturdienstleistungen oder einen staatlich unterstützten Reparaturbonus nach französischem Vorbild, der teilweise von Unternehmen finanziert wird. Zudem soll eine Informationskampagne Verbraucher über ihre neuen Rechte aufklären.

Geplant ist außerdem der Aufbau einer nationalen Online-Plattform, die Reparaturbetriebe und Reparaturinitiativen bündelt. Sie soll Verbraucherinnen und Verbrauchern dabei helfen, schnell geeignete Werkstätten in ihrer Region zu finden.

 

Was bedeutet das für Verbraucher?

Für Kunden wird eine Reparatur künftig attraktiver. Wer sich für eine Instandsetzung entscheidet, profitiert von einer um zwölf Monate verlängerten Gewährleistung. Gleichzeitig steigen die Chancen, auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist eine Reparatur beim Hersteller durchführen zu lassen. Ersatzgeräte während der Reparatur sollen längere Ausfallzeiten überbrücken.

 

Was bedeutet das für Händler und Hersteller?

Auf Händler kommen strengere Vorgaben bei der Mängelbeseitigung zu. Reparaturen müssen zügig und möglichst kundenfreundlich erfolgen. Hersteller müssen sich auf neue gesetzliche Reparaturpflichten einstellen und ihre Serviceangebote entsprechend ausbauen. Gleichzeitig eröffnet die ausdrückliche Zulassung generalüberholter Geräte neue Möglichkeiten, Produkte länger im Wirtschaftskreislauf zu halten und Ressourcen zu sparen.

Alle detaillierten Infos gibt es hier  

 

Quelle: Bundestag.de

bearb.: KA

Foto: M.Jarmoluk/Pixabay

 

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