Bundestag debattiert erstmals über Reform der Grundsicherung: Mehr Sanktionen, neue Regeln, mehr Mitwirkung

15.01.2026

Was die Regierung ändern will

Mit der ersten Lesung im Bundestag hat die Bundesregierung am Donnerstag, 15. Januar 2026, den politischen Auftakt für eine tiefgreifende Reform des Bürgergeldes gesetzt. Künftig soll die soziale Mindestsicherung nicht mehr unter diesem Namen firmieren, sondern als „Grundsicherungsgeld“ neu ausgerichtet werden. Ziel der Reform sei es, das Verhältnis von Unterstützung und Mitwirkung neu zu justieren, betonte die Regierung in der einstündigen Debatte. Nach kontroverser Aussprache wurden die Gesetzentwürfe zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

 

Im Zentrum der Debatte stand die Frage, wie viel Fördern und wie viel Fordern ein moderner Sozialstaat leisten soll – und wo die Grenze zwischen Aktivierung und sozialer Härte verläuft. Während die Koalition von mehr Verbindlichkeit und Gerechtigkeit sprach, warfen Opposition und Sozialverbände der Regierung eine Rückkehr zu Sanktionslogiken früherer Hartz-IV-Zeiten vor.

 

Was sieht die Reform vor?

Der Gesetzentwurf sieht eine grundlegende Neuausrichtung des bisherigen Bürgergeldsystems vor. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte sollen künftig stärker verpflichtet werden, ihre Arbeitskraft „im maximal zumutbaren Umfang“ einzusetzen. Für alleinstehende Personen bedeutet dies faktisch eine stärkere Orientierung an Vollzeittätigkeit, sofern diese individuell möglich ist. Zugleich soll die Vermittlung in Arbeit ausdrücklich Vorrang vor Qualifizierungsmaßnahmen erhalten – bei weiterhin bestehendem Ziel einer nachhaltigen Integration, insbesondere für Menschen unter 30 Jahren.

 

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Ein zentrales Element ist die Verschärfung der Sanktionsregeln. Bei Pflichtverletzungen – etwa dem Abbruch von Maßnahmen, fehlenden Bewerbungen oder wiederholtem Nichterscheinen im Jobcenter – sollen Leistungsminderungen von bis zu 30 Prozent für mehrere Monate möglich sein. In besonders schweren Fällen kann der Leistungsanspruch zeitweise vollständig entfallen, einschließlich der Kosten für Unterkunft. Gleichzeitig betont die Regierung, Schutzmechanismen für Menschen mit psychischen Erkrankungen ausbauen zu wollen.

 

Weitere Änderungen betreffen die Abschaffung der bisherigen Karenzzeit beim Schonvermögen, eine altersabhängige Staffelung der Vermögensfreibeträge sowie strengere Regeln bei als unangemessen geltenden Wohnkosten. Der bisherige Kooperationsplan soll durch ein verbindliches persönliches Beratungs- und Vermittlungsangebot ersetzt werden.

 

Parallel dazu plant die Bundesregierung einen Rechtskreiswechsel für ukrainische Geflüchtete: Wer nach dem 1. April 2025 eingereist ist, soll künftig wieder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten – mit geringeren Geldleistungen und eingeschränktem Zugang zu Integrationsinstrumenten der Jobcenter. Die Sonderstellung ukrainischer Geflüchteter im Bürgergeldsystem würde damit beendet.

 

Anträge der Opposition geschlossen kritisch – unterschiedliche Alternativen

Die Oppositionsfraktionen lehnten die Reformpläne geschlossen ab, wenn auch aus unterschiedlichen Richtungen. Die AfD fordert eine deutlich restriktivere „aktivierende Grundsicherung“, gekoppelt an verpflichtende Bürgerarbeit und zeitlich begrenzte Leistungsansprüche für Ausländer. Zudem plädiert sie für Bezahlkarten und eine stärkere Trennung von Grundsicherung und Sozialhilfe.

 

Die Linke kritisierte die Reform als sozialpolitischen Rückschritt. Sanktionen verschärften Armut, verschlechterten die Integrationschancen und führten zu mehr Bürokratie, argumentierte die Fraktion. Sie fordert stattdessen den Ausbau qualifizierter Arbeitsvermittlung, einen Rechtsanspruch auf Ausbildung und Weiterbildung sowie den vollständigen Stopp von Leistungskürzungen. Besonders scharf wandte sich Die Linke gegen den geplanten Rechtskreiswechsel für ukrainische Geflüchtete, den sie als integrationspolitisch kontraproduktiv bezeichnet.

 

Auch Bündnis 90/Die Grünen positionierten sich klar gegen den Kurs der Bundesregierung. Sie warnten vor Stigmatisierung und einer einseitigen Fixierung auf schnelle Vermittlung in prekäre Beschäftigung. In ihren Anträgen verlangen die Grünen eine vertrauensbasierte Grundsicherung mit stärkerem Fokus auf Qualifizierung, eine Beibehaltung der bisherigen Regelungen für ukrainische Geflüchtete sowie den Ausschluss von Familien mit Minderjährigen von Sanktionen.

Alle Anträge wurden erwartungsgemäß abgelehnt.

 

Quelle: Bundestag.de

Foto: anzeiger24.de / andreas160578/Pixabay

 

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