Bundestag beschließt Reform: Apotheken dürfen auch impfen und Blut abnehmen

22.05.2026

So soll die Versorgung auch im ländlichen Raum sichergestellt werden

Die Reform des Gesundheitswesens in Deutschland hat viele Baustellen. Für eine davon wurde am Freitag, 22. Mai 2026, nun das Fundament gegossen: Der Bundestag hat das Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) beschlossen.
Es soll wesentliche Maßnahmen zur Stärkung des flächendeckenden Netzes von Vor-Ort-Apotheken sowie eine sichere Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung, auch im ländlichen Raum, möglich machen. „Apotheken werden wirtschaftlich gestärkt, von Bürokratie befreit, und sie erhalten neue Aufgaben in der Prävention und Diagnostik“, meint dazu Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (Portraitfoto oben).

 

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Die zentralen Regelungen im Überblick

Stärkung ländlicher Apotheken

  • Notdienstpauschale wird nahezu verdoppelt
  • Neuer Zuschuss für Teilnotdienste
  • Gründung von Zweigapotheken auf dem Land wird erleichtert

 

PTA-Modellprojekt im ländlichen Raum

  • Erfahrene pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) dürfen testweise zeitweise Apothekenbetriebe aufrechterhalten

 

Mehr Prävention und Diagnostik in Apotheken möglich

  • Impfungen mit Nicht-Lebendimpfstoffen (z. B. Tetanus, FSME)
  • Nach ärztlicher Schulung dürfen auch PTA, Pharmazieingenieure und Pharmazeuten im Praktikum impfen
  • Schnelltests auf bestimmte Erreger
  • Blutentnahmen zu diagnostischen Zwecken
  • Neue pharmazeutische Dienstleistungen zur Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes
  • Beratungen zur Rauchentwöhnung

 

Abgabe bestimmter verschreibungspflichtiger Medikamente ohne Rezept

  • In dringenden Fällen bei Dauermedikation
  • Auch bei bestimmten akuten unkomplizierten Erkrankungen möglich
  • Fachliche Kriterien sollen vom BfArM gemeinsam mit Ärzten und Apothekern erarbeitet werden

 

Schutz vor Nullretaxationen

  • Krankenkassen dürfen Abrechnungen nicht mehr aus rein formalen Gründen kürzen, wenn ein medizinisch gleichwertiges Arzneimittel abgegeben wurde

 

Flexiblere Arzneimittelabgabe

  • Apotheken dürfen bei Lieferengpässen vorrätige Medikamente abgeben, wenn rabattierte Arzneimittel nicht verfügbar sind

 

Flexiblere Leitungsmodelle

  • Filial- und Zweigapotheken können künftig von zwei Personen gemeinsam geleitet werden

 

Kein Fremdbesitz von Apotheken

  • Zweigapotheken bleiben an bestehende Betriebserlaubnisse gebunden

 

Reform des pDL-Fonds

  • Angesammelte Mittel werden genutzt und schrittweise abgeschmolzen
  • Künftig direkte Abrechnung pharmazeutischer Dienstleistungen mit Krankenkassen

 

Biosimilars

  • Exklusive Rabattverträge werden zeitweise ausgeschlossen
  • Ziel: Produktionsstandorte in Deutschland und Europa stärken

 

Mehr Infos im Detail gibt es hier.

 

ABDA: Zustimmung – aber Warnung vor weiterem Apothekensterben

Die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) begrüßt die Reform grundsätzlich. Präsident Thomas Preis sieht in den neuen Aufgaben für Apotheken einen wichtigen Schritt zur Stärkung der wohnortnahen Gesundheitsversorgung.

 

Besonders positiv bewertet die ABDA:

  • den Ausbau pharmazeutischer Dienstleistungen,
  • Impfangebote in Apotheken,
  • Blutentnahmen und diagnostische Leistungen,
  • die Entlastung des Gesundheitssystems.

 

Kernkritikpunkt der Apothekerverbände:

  • Die angekündigte Honoraranhebung auf 9,50 Euro pro rezeptpflichtigem Medikament sei bislang nicht umgesetzt.
  • Ein diskutiertes Zwei-Stufen-Modell könne die wirtschaftliche Stabilisierung zusätzlich verzögern.

Die ABDA fordert daher schnelle finanzielle Maßnahmen, um weitere Schließungen zu verhindern und die Versorgung vor Ort zu sichern.

 

Bundesärztekammer: Scharfe Kritik an neuen Kompetenzen der Apotheken

Die Bundesärztekammer lehnt zentrale Teile der Reform ab. Präsident Klaus Reinhardt warnt vor einer „patientengefährdenden Parallelstruktur“.

 

Die Ärzteschaft kritisiert insbesondere:

  • Blutentnahmen in Apotheken, die obendrein bei gesetzlich Versicherten als Selbstzahlerleistung abgerechnet werden
  • diagnostische Tests,
  • Impfangebote außerhalb ärztlicher Praxen,
  • die geplante Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung.

Nach Auffassung der Bundesärztekammer seien Diagnostik, Anamnese und therapeutische Entscheidungen ärztliche Kernaufgaben. Diese könnten nicht ohne Risiko auf Apotheken übertragen werden.

 

Reinhardt argumentiert:

  • Blutentnahmen müssten immer in einen ärztlichen Behandlungsprozess eingebettet sein.
  • Zusätzliche Angebote in Apotheken führten eher zu mehr Arztkontakten und höherer Belastung der Praxen.
  • Die Reform schaffe unnötige Schnittstellen und könne Patienten verunsichern.

 

Grundsätzlich unterstützt die Ärzteschaft zwar eine starke Rolle der Apotheken in der Arzneimittelversorgung, fordert aber eine „kompetenzorientierte Aufgabenverteilung“ ohne neue Parallelstrukturen.

 

Pharma Deutschland: „Richtungsweisende Entscheidung“

Der Branchenverband Pharma Deutschland bewertet das Gesetz deutlich positiver und spricht von einer „richtungsweisenden Entscheidung für eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung“.

 

Vorstandsvorsitzender Jörg Wieczorek betont:

  • Apotheken hätten ihre pharmazeutische Kompetenz in den vergangenen Jahren vielfach bewiesen.
  • Nun müssten die neuen Möglichkeiten praxisnah umgesetzt werden.

 

Besonders begrüßt Pharma Deutschland:

  • den Ausbau pharmazeutischer Dienstleistungen,
  • zusätzliche Testmöglichkeiten,
  • niedrigschwellige Präventionsangebote,
  • die erweiterten Impfkompetenzen.

Positiv bewertet wird auch, dass Impfungen künftig durch geschultes pharmazeutisches Personal möglich sind, während die fachliche Verantwortung weiterhin bei den Apothekerinnen und Apothekern verbleibt.

 

Quelle: BMG / ABDA / BÄK / Pharma Deutschland e.V.

bearb: KA

Foto: Kapa65/Pixabay / BMG/T. Koch

 

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