Neues Flughafen-Gesetz: Automatisierte biometrische Identitätsprüfung bei Abfertigung

26.06.2026

Check-in durch Gesichtserkennung – neue Methode soll Abfertigung vereinfachen

Die Abfertigung von Passagieren an deutschen Flughäfen soll künftig auch digital und per Daten-Scan schneller und moderner laufen – aber nur freiwillig. Ein entsprechendes Gesetz hat Bundestag am Freitag, 26. Juni 2026, verabschiedet. Zugestimmt hatten die Fraktionen von CDU/CSU, AfD und SPD. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten gegen die Vorlage. Damit sollen die Abläufe vereinfacht und beschleunigt werden.

 

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Einmal registrieren ohne wiederholte Ausweiskontrollen

Und das soll so funktionieren: „Beim ersten Kontaktpunkt am Flughafen wird ein Gesichtsbild des Fluggastes aufgenommen und in ein verschlüsseltes biometrisches Muster umgewandelt“, beschreibt der Flughafenverband ADV den Vorgang. „Parallel dazu werden die notwendigen Fluggastdaten verschlüsselt gespeichert. Nach einem einmaligen Abgleich mit dem Lichtbild im Ausweisdokument erfolgt an allen weiteren Prozesspunkten – etwa bei der Gepäckaufgabe, Sicherheitskontrolle oder beim Boarding – eine automatisierte Identitätsprüfung.“

 

Mit dem neuen Verfahren werde auch die Nutzung gefälschter Pass- und Ausweisdokumente erschwert, ergänzt die Bundesregierung: „Durch die neuen Vorgaben wird im Rahmen der europarechtlichen und völkerrechtlichen Möglichkeiten auf nationaler Ebene eine sichere, möglichst datenschonende und auf Freiwilligkeit beruhende Datenverarbeitung gewährleistet.“

Wer diese Methode nicht anwenden will, kann sich weiterhin für die althergebrachte und reguläre Fluggastabfertigung entscheiden.

 

Lob und Kritik

Der Flughafenverband ADV begrüßt die Verabschiedung des Gesetzes: „Die Digitalisierung des Reiseprozesses bietet erhebliche Potenziale: Sie ermöglicht effizientere Abläufe durch den Wegfall mehrfacher Dokumentenkontrollen, stärkt die Sicherheit durch verbesserte Identitätsprüfungen und gewährleistet gleichzeitig hohe Datenschutzstandards durch eine sparsame und zweckgebundene Datenverarbeitung“, sagt Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel. „Mit dem heutigen Beschluss setzt der Bundestag ein starkes Signal für die Modernisierung des Luftverkehrs in Deutschland.“

 

Als Schwachpunkt sieht der ADV allerdings die „fehlende Technologieoffenheit“ – zum Beispiel die Möglichkeit, digitale Endgeräte beim Online-Check-in als Verfahrensstart zu nutzen. „Ohne diese Option sind Fluggäste gezwungen, sich vor Ort am Flughafen zu registrieren“, so Beisel. „Dieser zusätzliche Aufwand ist nur mit ressourcenintensiven Lösungen wie eigenen Registrierungs-Countern an den Flughäfen zu bewältigen – zulasten von Effizienz und Digitalisierung. Dazu muss noch eine tragfähige Regelung gefunden werden.“

 

Quelle: Bundestag / ADV
bearb: KA

 

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